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5 Monaten 12 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

2010 / GbR / Gesellschaftern / Fahrer und Mitfahrer gleiche Pkw (Privat registriert)

Themengebiet: Selbstständige
Schlagworte: GbR, Reisekosten, Enterfnungspauschale, Betriebsausgabe,

Wir sind zwei Freiberuflern (A und B), in eine GbR vereinigt, wir wohnen (gleiche Ort) und arbeiten zusammen für die gleiche Kunden. Mit die eigenen, A registrierte (nicht Firmenwagen) PKW, fahren wir zusammen zum Einsatzort. Wie wird für 2010, die Kilometergeld/Reisekosten (Betriebsausgaben für Hin- und Zufahrt 0.30 Euro) steuerlich geltend gemacht für A und B (Gesellschaftern)? Gibt es eine Hochgrenze für A oder B, wenn ja wie viel ist das, unter welche Gesetz können wir uns beziehen? Wie kann A und/oder B diese Grenze überschreiten?

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 15.12.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Bei einem Privat-Pkw, der gelegentlich, d.h. zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird, können Sie 0,30 € pro gefahrenen Kilometer zum Kunden pauschal als Reisekosten angesetzten. Dies geschieht in der Regel in den sogenannten Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters, der auch tatsächlich die Kosten trägt. Teilen sich beide Gesellschaftrer die Kosten können Sie die KfZ-Aufwendungen auch schon der betrieblichen Ebene zurechnen, so dass sich die Kosten positiv für beide Gesellschafter auswirken.
Für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann in Ihrem Fall Gesllschafter A 0,30 € pro Entfernungkilometer ansetzen (einfache Strecke)(vgl. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG, § 4 Abs 5a EStG), da diese Kosten nicht zu den Reisekosten zählen.

Eine Möglichkeit diese pauschale Grenze zu überschreiten, ist der Ansatz eines individuellen Kilometersatzes. Hiezu zählt man alle tatsächlich angefallenen Kosten (privat/beruflic) zusammen und teilt diese durch die gesamte Fahrleistung im Veranlagunszeitraum. Der sich hieraus ergebende Gesamtkilometerkostensatz wird nun mit den betrieblich gefahrenen Kilometern multipliziert. Als Ergebnis erhalten Sie so die tatsächlichen Fahrzeugkosten, die auf die betriebliche Nutzung entfallen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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