Verheiratet, Trennung aufgrund des Berufes=> Wie die Wohungen anmelden (Hauptwohung, Zweitwohung)?=> was absetzbar?
Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: meldung, Wohnsitz, doppelte, haushaltsführung,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Fakten:
-wir haben im Sommer geheiratet
-ich wurde im Zuge des Referendariats, dass ich abzuleisten habe, um meine Ausbildung zu beenden, in einen anderen Regierungsbezirk in Bayern geschickt.
- ich bin umgezogen und wohnen nun ca. 230km von meinem Mann entfernt.
- wir wechseln uns mit dem hin- und herfahren ab
- Wir haben meine neue Wohnung als meine Hauptwohnung angegeben
- die Wohnung meines Mannes hat er als seine Hauptwohnung angegeben
Die Fragen:
- hätten wir eine der Wohnungen als Zweitwohnung angeben sollen (gelten wir dadurch als dauerhaft getrenntlebend und rutschen dadurch in andere Steuerklassen)? Wenn ja lässt sich das rückgängig machen?
- oder ist es nun wichtig, dass einer von uns die Wohnung des anderen als Zweitwohnung angibt?
- oder sollten wir beide die Wohnung des anderen als Zweitwohnung angeben?
- spielt hierbei das Einkommen eine Rolle (der Mann verdient mehr)?
- Welche Kosten sind steuerlich absetzbar? (Fahrtkosten zwischen den Wohnsitzen, Kosten für doppelte Haushaltsführung)
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für die Anfrage auf unserem Portal.
Die melderechtliche Verpflichtung, den Erst- oder Zweitwohnsitz anzumelden, ist von der steuerlichen Würdigung zu unterscheiden. Melderechtlich sollten sich Ihr Mann und Sie am Erstwohnsitz mit Hauptwohnsitz anmelden. An Ihrem Tätigkeitsort sollten Sie sich mit Zweitwohnsitz anmelden. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung, um eine Korrektur zu beantragen. Steuerlich entstehen Ihnen hierdurch keinerlei Nachteile, durch Steuerklassenwechsel, Statusänderung o. ä. Sie werden weiterhin wie Ehegatten veranlagt (Einzel- oder Zusammenveranlagung).
Als Werbungskosten abziehbar sind ohne zeitliche Begrenzung alle notwendigen Mehraufwendungen, die wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen (§ 9 Abs. 1 Nr. EStG). Die doppelte Haushaltsführung ist beruflich veranlasst, da Sie beruflich bedingt umziehen mussten. Ich gehe davon aus, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin am Erstwohnsitz befindet. Die ist insbesondere durch die zeitliche Befristung anzunehmen.
Außerdem müssen Sie sich in der Hauptwohnung außerhalb Ihrer berufsbedingten Abwesenheit regelmäßig aufhalten (BFH-Urteil vom 14.6.2007, VI R 60/05, BStbl. 2007 II S. 890) Das Finanzamt verlangt mindesten sechs Heimfahrten im Jahr ( R 9.10 Abs. ! Satz 5 LStR 2008).
Die Größe und Miethöhe der Zweitwohnung muss angemessen sein (60 qm und ortsübliche Miete sind unproblematisch). Zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung zählen insbesondere: erste und letzte Fahrt, Miete, Mietnebenkosten, angemessene Wohnungsausstattung, Maklergebühren, Verpflegungsmehraufwendungen, eine Familienheimfahrten wöchentlich,
Hausratversicherung, Fahrtkosten von der Zweitwohnung zur Arbeitsstätte etc. Die Fahrtkosten Ihres Mannes zu Ihrem Zweitwohnsitz sind ggf. als sog. umgekehrte Familienheimfahrten abzugsfähig. Die Voraussetzung ist, dass eine Familienheimfahrt Ihrerseits nicht möglich war. Dies ist im Regelfall nur bedingt nachweisbar, so dass das Finanzamt hier abweichen könnte.
Die Aufwendungen der doppelten Haushaltführung tragen Sie auf Seite 3 der Anlage N ein. Im Zweifel empfiehlt sich eine erläuternde Anlage, z. B. mittels des Programmes Excel.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ihr Frag-Steuertipps-Team