Verlustvortrag
Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: Veräußerungsgeschäft, § 23, Altverluste, privates,
Guten Abend,
ich habe seit Jahren einen steuerlichen Verlustvortrag i.S.d. § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung.
Er wurde mir auch im Rahmen meiner Steuererklärung für 2010 erneut bescheinigt.
Der Verlustvortrag ist vor Jahren durch WP-Spekulationen entstanden.
Ich beabsichtige Anfang 2013 eine Immobilie zu veräußern, die mir seit 20 Jahren zur Hälfte gehört und deren andere Hälfte ich Mitte dieses Jahres von meiner geschiedenen Frau übernommen habe. Insofern fällt für die Hälfte des erwarteten Veräußerungsgewinnes die Spekulationssteuer an.
Kann ich diesen hälftigen Gewinn mit dem Verlustvortrag verrechnen lassen, obwohl der Verlust seinerzeit aus WP-Spekulation entstanden ist???
Vielen Dank im voraus.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für die Anfrage auf unserem Portal.
Ja, das ist möglich. Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können übergangsweise für fünf Jahre bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2013 sowohl mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften als auch mit Erträgen aus Kapitalanlagen i. S. d. § 20 Abs. 2 verrechnet werden. Nach Ablauf der Frist sind die Altverluste lediglich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG verrechenbar.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team