Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
5 Monaten
9 Tagen
Einsatz:50,00
Verbilligte Vermietung an Angehörige
Themengebiet: Vermietung
Schlagworte: verbilligte, Vermietung, prognose, staffelmiete,
Zum 01.01.2009 haben meine Frau und ich einen Staffelmietvertrag mit meiner Schwiegermutter abgeschlossen und dabei den (sehr hilfreichen) Mietvergleich gem. Steuertipps zugrunde gelegt. Die Miete beträgt zwischen 56% und 75% der ortsüblichen Miete und wird erstmalig zum 01.01.2012 erhöht. Gleichzeitig können nach der Prognoserechnung ab 2012 keine WK mehr abgesetzt werden. Nun ist jedoch die Neufinanzierung für 2012 nicht wie geplant möglich, sodaß in 2012 ebenfalls Werbungskosten entstehen werden, wenn auch geringer als bisher. Mit welcher Begründung kann die Änderung dargelegt werden?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für die Anfrage auf unserem Portal.
Die Prognose ist definitionsgemäß eine überschlägige Zukunftsplanung. Hier kann sicherlich im Einzelfall im einzelnen Jahr eine Abweichung zu verzeichnen sein. Anschlussfinanzierungen, Konditionen der Banken oder andere unerwartete Ereignisse können sich sicherlich nachteilig auf das jeweilige Jahr auswirken. Erfahrungsgemäß fragen die Finanzämter lediglich bei erheblichen Abweichungen nach. Sie sollten daher ggf. eine schriftliche Anfrage des Finanzamtes abwarten und die Gründe für die Abweichungen darlegen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, erneut eine Überschussprognose einzureichen. Dies sollte allerdings nur nach vorheriger Aufforderung des Finanzamtes bzw. im Einspruchsverfahren erfolgen.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
02.01.2012
Ich habe der Zeitschrift Finanztest, Ausgabe 01/2012, entnommen, daß eine Änderung der Steuergesetzgebung dazu führt, daß ab 2012 keine Prognoseberechnung mehr erstellt werden muß, wenn die Miete mindestens 66% der ortsüblichen beträgt. Wie Sie der Prognoserechnung entnehmen können, ist dies ab 2012 der Fall. Kann es sein, daß ab 2012 aufgrund der neuen Rechtslage die alte Prognose sowieso hinfällig geworden ist?
Sehr geehrter Fragesteller,
in der Tat wurden die gesetzlichen Bestimmungen geändert. Allerdings bleibt noch die nicht abschließend geklärte Frage, wie die "Altfälle" zu behandeln sind. Hier kommt es sicherlich auf den Einzelfall an.
Ich gehe davon aus, dass die Prognoserechnung in Ihrem Fall in der Tat hinfällig wird. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt für die Altjahre nachfragt.
Mit freundlichen Grüßen
Bewertung
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