Grenzgänger/Einkommensteuererklärung 2010
Themengebiet: Sonderausgaben
Schlagworte: Grenzgänger, Bruttoarbeitslohn, Anlage N, Sozialversicherung,
Ich bin Grenzgängerin, d.h. ich lebe auf der deutschen Seite, arbeite aber in Österreich. Lohnsteuervorauszahlungen leiste ich an das deutsche Finanzamt, die Sozialversicherung zahle ich in Österreich (wird von meinem Gehalt einbehalten). 1.: Trage ich in der Anlage N unter Punkt 23 den Bruttoarbeitslohn ein oder den Betrag, den ich tatsächlich ausbezahlt bekomme (abzüglich der Sozialversicherung)?
2.: Falls der Bruttoarbeitslohn eingetragen werden soll - wo werden dann die Beträge für die Sozialversicherung eingetragen, die ja doch absetzbar sind ? Da ich hier nur den Gesamt-Jahresbetrag kenne, muss ich versuchen, die Einzelbeträge (für Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung)zu erfahren und diese dann einzutragen (wo?)?
Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für die Anfrage auf unserem Portal.
In Zeile 23 wird der Bruttoarbeitslohn eingetragen.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben anzusetzen. Diese werden unterteilt nach Art in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ihr Frag-Steuertipps-Team