Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
4 Monaten
23 Tagen
Einsatz:25,00
Eigenes Gebäude, bestehend aus 2 ETW ( 1 selbst bewohnt, 1 vermietet )
Themengebiet: Vermietung
Schlagworte: Verkauf, umwidmung, § 23, Privates Veräußerungsgeschäftl,
Guten Tag,
folgende Frage habe ich:
Wenn das o.g. Gebäude (gekauft in 2007 ) in ein EFH mit Einliegerwohnung umgewidmet wird (geht nur über Notar, das weiß ich schon), kann man das Haus dann verkaufen, ohne das es unter die 10 Jahres-Regelung fällt (da sind ja nur 3 Verkäufe erlaubt, sonst wird man gewerblich). Gilt der Verkauf dann als Verkauf eines selbstbewohnten Hauses?
Da wir das Haus jetzt 4 Jahre haben, was ist sonst noch zu beachten? Dank im Voraus für Ihre Antwort, möglichst per Mail, da ich ab jetzt längere Zeit im Ausland bin.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für Ihre Anfrage auf unserem Portal.
Mit dem Kauf des Gebäudes und dem dazugehörigen Grundstück haben Sie im steuerlichen Sinne zwei unterschiedliche Wirtschaftsgüter erworben: ein Gebäude(teil), der zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und ein Gebäude(teil), der zu fremden Wohnzwecken genutzt wird. Gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) führt der Verkauf des vermieteten Teils innerhalb einer zehnjährigen Frist zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang. Gem. § 23 Abs. 1 S. 3 sind Wirtschaftsgüter, d. h. Gebäudeteile (s.o.), auszunehmen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich (!) zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Eine Umwidmung des fremdvermieteten Teils und ein anschließender Verkauf sind daher steuerschädlich. Eine steuerfreie Veräußerung des vermieteten Teils wäre erst bei einer dreijährigen Eigennutzung möglich. Ferner ist zu beachten, dass für die Veräußerung Grunderwerbsteuer anfällt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team
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Vielen Dank, meine Frage ist hinreichend beantwortet. Danke.
Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung