Steuerfreie Erstattung von dienstlichen Fahrzeugkosten als Pauschale?
Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: Kostenerstattung, pauschale, Dienstreisen, kfz,
Hallo Frag-Steuertipps Team,
in meinem neuen Arbeitsvertrag (Arbeitgeberwechsel) gibt es folgenden Passus:
'Abgeltung der Kosten von dienstlich veranlassten Fahrten
Das Unternehmen zahlt dem Mitarbeiter zur Abgeltung der monatlichen Kosten eines Kfz, welches aus dienstlichen Gründen genutzt wird, einen Betrag nach Massgabe der jeweils gültigen Unternehmensrichtlinien. Zur Zeit handelt es sich um einen Betrag von xx.x00€ Brutto pro annum. Zusätzlich erhält der Mitarbeiter eine Tankkarte für Treibstoff, welchen das Fahrzeug auf dienstlich begründeten Fahrten verbraucht. Der Mitarbeiter wird die Tankkarte nicht zu privaten Zwecken nutzen.'
- Wie ist dieser Betrag steuerrechtlich zu behandeln? Kann ich diesen Betrag als pauschale Erstattung von Dienstreisekosten betrachten - also Auszahlung steuerfrei? Angenommen ich habe für ein Leasingfahrzeug jährliche Kosten in exakt o.g. Höhe, wie wird dieses dann bewertet? Wird in diesem Fall überhaupt noch eine Steuer fällig?
- Was passiert wenn meine tatsächlichen Fahrzeugkosten unter der o.g. Summe liegen, werden dann die tatsächlichen Fahrzeugkosten ersetzt und der verbleibende Rest muss als Einkommen versteuert werden?
- Was passiert wenn meine tatsächlichen Fahrzeugkosten über der o.g. Summe liegen, bleibt dann die erstattete Pauschalsumme steuerfrei und ich muss den übersteigenden Betrag als Dienstreisekosten in meiner Steuererklärung geltend machen?
- Wie ist die ausschließlich dienstlich begründete Nutzung des Fahrzeuges zu sehen (siehe Tankkarte)? Wie wird, z.B. der Weg zur gewöhnlichen Arbeitsstelle steuerlich bewertet?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort. Vielen Dank.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für die Anfrage auf unserem Portal.
Eine sofortige steuerfreie Auszahlung ist grundsätzlich nicht möglich. Gem. §§ 8 Abs. 1 in Verbindung mit 19 Einkommensteuergesetz (EStG) sind alle Einnahmen, die in Geld oder Geldeswert bestehen zunächst steuerpflichtig. Die Pauschale steht in keinem direkten Zusammenhang mit einer einzelnen Dienstreise, so dass die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 16 EStG nicht greift. Wird die Pauschale bereits zu Beginn steuerfrei ausgezahlt, so sollten Sie sich an die Entgeltabrechnung wenden.
Die Kosten der jeweiligen Dienstreise können als Werbungskosten geltend machen. Diese werden mit EUR 0,30 pro gefahrenen Kilometer, d. h. Hin- und Rückweg, angesetzt. Die Steuerfreiheit wird dann über den Werbungskostenabzug, den Sie in Ihrer Steuererklärung vornehmen, möglich. Die EUR 0,30-Pauschale wird unabhängig von den individuellen Fahrzeugkosten, Leasingraten, Benzinverbrauch etc. gewährt.
Die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte werden zusätzlich mit EUR 0,30 pro Entfernungskilometer, d. h. einfache Entfernung, gewährt.
Abschließend empfehle ich Ihnen, einen Kalender über die Reisetätigkeit zu führen. Bei Abgabe der Steuererklärung sollten Sie direkt eine erläuternde Anlage, z. B. mittels des Programms Excel, erstellen. In der Anlage sollen alle Dienstreisen mit Datum, Ort gefahrenen Kilometer sowie angesetzte Kosten aufgeführt werden.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ihr Frag-Steuertipps-Team