Frage gestellt vor
4 Monaten
12 Tagen
Einsatz:25,00
Leistungen aus einer privaten Pflegerentenversicherung besteuern
Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: Pflegeversicherung, risikoversicherung, ablehnung, steuerfrei,
Sehr geehrte Frau Heike Ufer ,
am 25.05.2011 stellte ich die Frage ob die monatliche Pflegerente aus einer privaten Pflegeversicherung besteuert wird.
Ihre Antwort am 29.05.2011:
Leistungen aus Pflegeversicherungen sind nach §3 Nr. 1a ESTG steuerfrei.
Am 09.12.2012 erhielt ich meinen Einkommensteuerbescheid indem die Leistung aus der privaten Pflegeversicherung mit einem Ertragsanteil besteuert wurde.
Ich legte Einspruch ein den ich mit dem von Ihnen genannten § begründete.
Der Einspruch wurde abgelehnt.Begründung füge ich Ihnen bei.
Ist das richtig was das FA hier schreibt ?
Soll ich klagen oder den Einspruch zurück ziehen ?Sind bei den Finanzgerichten Klagen diesbezüglich anhängig ?
Mit freundlichem Gruß
Anlagen
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für Ihre Anfrage auf unserem Portal. Bedauerlicherweise liegen für eine endgültige, abschließende Prüfung nicht alle Dokumente, Verträge etc. vor. Das Finanzamt geht anscheinend von einer Risiko-Versicherung aus. Die abschließende Prüfung dieser Frage ist im Rahmen dieses Portals nicht möglich. Die Begründung des Finanzamtes ist in der Form sehr allgemein und nicht plausibel.
Daher meine Empfehlung: Sie sollten den Einspruch nicht zurücknehmen. Wenden Sie sich mit sämtlichen Vertragsunterlagen an einen Kollegen vor Ort und lassen die Klageaussichten gegen eine eventuelle negative Einspruchsentscheidung prüfen. Dies verschafft Ihnen notwendige Rechtssicherheit. Mit der Rücknahme des Einspruchs verwirken Sie Ihr Recht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
09.01.2012
Hallo Frau Ufer,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Finanzamt geht richtig von einer Pflegerenten-Risiko-Versicherung aus.
Als Anlage füge ich den Vers.Schein Kopie) bei. Hamburg Mannheimer Vers..
Ich hoffe Sie können mir nun eine Konkrete Antwort geben.
Mit freundlichem Gruß
Dietmar Notarius
Anlage
Sehr geehrter Fragesteller,
unter Bezugnahme auf o. g. Antwort und aufgrund der mir vorliegenden Unterlagen sowie Angaben kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich hierbei anscheinend um eine Versicherung handelt, die verschiedene Risiken abdeckt, u. a. eine Lebensversicherung in Form einer Risikoversicherung, einer Sterbegeldversicherung etc. Daher geht das Finanzamt davon aus, dass das von Ihnen abgeschlossene Versicherungsprodukt, welches verschiedene Risiken abdeckt, einen Zinsanteil enthält und beabsichtigt, diesen der Besteuerung zu unterwerfen. Dies wäre grundsätzlich aus meiner Sicht plausibel.
Dennoch: es gelten o. g. Ausführungen zur Steuerfreiheit. Daher kann ich Ihnen nochmals empfehlen, den Einspruch nicht zurückzunehmen und sich mit sämtlichen Unterlagen an einen Kollegen vor Ort zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung