Bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ?
Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: Frist, pflicht, Steuererklärung, abgabe,
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu folgenden Rahmendaten bitte ich um Auskunft ob (und ggf. warum) ich der Veranlagungspflicht unterliege und somit eine Steuererklärung abgeben muss:
Ehepaar, 2 Kinder – (15+18 J.–für beide Bezug von Kindergeld)
Ich : Jahresbrutto aus unselbstständiger Arbeit : 73.000 Euro
Steuerklasse III, außer 2,0 Kinder keine Freibeträge etc. auf der Steuerkarte; konfessionslos
Meine Frau : kein Einkommen; evangelisch
Wir haben keinerlei weitere Einkünfte, Kapitalerträge etc.
Ich bin freiwillig gesetzlich Krankenversichert
Mir ist der §46 ,3a EstG bekannt, finde aber immer nur sehr widersprüchliche Aussagen.
Bei Berechnung einer Steuererklärung durch ein Lohnsteuerprogramm wird für meine Frau ein zu zahlendes Kirchgeld ausgewiesen. Hat dies Einfluss auf die Veranlagungspflicht?
Vielen Dank.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für die Anfrage auf unserem Portal.
Die Regelungen zur Abgabeverpflichtung der Steuererklärung sind in der Tat durch zahlreiche Ausnahmen und Rückausnahmen unübersichtlich. In Ihrem Fall gilt: sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Mit dem Lohnsteuereinbehalt ist die Einkommensteuer vollständig abgegolten (§ 46 Abs. 3 EStG). Da Ihre Frau keine Einkünfte erzielt ist Sie ebenfalls nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Insoweit kann keine Kirchensteuerpflicht entstehen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, eine Steuererklärung abzugeben, z. B. bei hohen Werbungskosten. In diesem Fall spricht man von einer "Antragsveranlagung" gem. § 46 Abs. 1 EStG.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ihr Frag-Steuertipps-Team