Steuererklärung - Selbst genutztes Wohneigentum?
Themengebiet: Altersvorsorge
Schlagworte: Finanzinnovation, Riester-Rente, Haus- und Grundbesitz, Selbstgenutzte Immobilien,
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2008 haben meine Frau und ich uns eine Doppelhaushälfte zum Zweck "selbst genutztes Wohneigentum" gekauft, Kaufpreis 110.000 EUR. Zudem wurden Renovierungsarbeiten vollständig in Eigenleistung durchgeführt, Materialkosten 20.000 EUR?
Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, diese Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der selbstgenutzten Doppelhaushälfte werden steuerlich leider nicht berücksichtigt. Die Förderung über die Eigenheimzulage ist für Kaufverträge nach dem 31.12.2005 ausgeschlossen. Der Materialaufwand für die Renovierungsarbeiten können leider auch nicht geltend gemacht werden. Angaben über die Anschaffung sind in der Einkommensteuererklärung 2008 nicht erforderlich.
Zum Schluss erlauben wir uns aber den Hinweis auf das sog."Wohn Riester". Mit dem Eigenheimrentengesetz wurde rückwirkend zum 01.01.2008 die selbst genutzte Immobilie in den Kreis der Altersvorsorgeprodukte aufgenommem, für die die Riester-Förderung infrage kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team