Steuer Themen

Aktuelle Steuer-Top-Themen

Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 6 Monaten 14 Tagen

Einsatz:20,00€

 
 

Erfindervergütung auf Lohnsteuerbescheinigung

Themengebiet: Lohnsteuerkarte
Schlagworte: Entschädigung für mehrere Jahre,

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 2007 wurde ein Arbeitsverhältnis durch den AN nach 19 Dienstjahren gekündigt. In 2008 erfolten nun Zahlungen für Arbeitnehmererfindungen (Patente, Gebrauchsmuster), die im Laufe der Betriebszugehörigkeit (von 1988 bis 2007) getätigt wurden. Daher handelt es sich m.E.n. um Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre. Jetzt ist gestern die Lohnsteuerbescheinigung angekommen, aber der Ausweis des Bruttobetrages ist in Zeile 3 statt in Zeile 10 und dementsprechend wahrscheinlich auch falsch besteuert worden. Wie muß dieser Sachverhalt jetzt in der Steuererklärung behandelt werden?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

 

Detail zur Frage

Nachfrage von
Marc Pokropowitz
am 19.02.2009

 
Sehr geehrter Fragesteller,

für die Beantwortung der Frage ist noch folgendes von Interesse: ist der Arbeitslohn nur in Zeile 3 auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt worden oder erfolgte auch ein Ausweis in Zeile 19 ?

Vielen Dank !

 
 
 

Nachfrage

mehr Details zur Frage

am 19.02.2009

 
Danke für die schnelle Reaktion!

Nein, der Ausweis des Brutto-Arbeitslohns ist nur in Zeile 3. Die Lohnsteuer dann in Zeile 4 usw.
Die Zeilen 9, 10 ff sind leer.

VG

 
 
 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 19.02.2009

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Wie Ihrer Beantwortung der Nachfrage zu entnehmen ist, hat der Arbeitgeber sämtlichen Arbeitslohn gleich behandelt und diesen als im Jahre 2008 als bezogen bescheinigt.

Wenn Sie anhand von geeigneten Unterlagen (Schreiben des Arbeitgebers, Lohnunterlagen oder vertragliche Vereinbarungen über die Arbeitnehmererfindungen) nachweisen können, dass es sich um Arbeitslohn für mehrere Jahre handelt, können Sie dementsprechende Eintragungen auf der Anlage N zur Einkommensteuererklärungen vornehmen. Hierdurch wird eine ermäßigte Besteuerung beantragt.

Am einfachsten wäre es jedoch sicherlich im Hinblick auf das Steuerfestsetzungsverfahren, beim ehemaligen Arbeitgeber die Änderung der Lohnsteuerbescheinigung zu bewirken, da diese offensichtlich unzutreffend ausgefüllt wurde. Zumindest könnte erreicht werden, dass der Arbeitgeber in Zeile 19 bescheinigt, dass Arbeitslohn für mehrere Jahre vorliegt, auch wenn dieser nicht ermäßigt besteuert worden ist. Diese ermäßigte Besteuerung könnte von Ihnen dann im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Änderung der Bescheinigung durch den Arbeitgeber nicht erfolgt.

Anhand der oben beschriebenen Unterlagen könnte im Rahmen der Steuerveranlagung beantragt werden, die ermäßigte Besteuerung vorzunehmen. Dies ist möglich, wenn nachgewiesen wird, dass tatsächlich Arbeitslohn für mehrere Jahre vorliegt.


Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

3h Garantie
eingehalten

In garantierter Zeit bearbeitet

Nachfrage

Nachfrage

am 19.02.2009

 
Eine Korrektur durch den Arbeitgeber wäre sicherlich der beste Weg, jedoch habe ich Zweifel an der praktischen Durchführbarkeit (Lohnsteuerbescheinigung wird von einem Fremddienstleister erstellt und die Personalverwaltung wird ebenfalls dienstleistend von einem anderen Unternehmen gestellt, d.h. drei verschiedene Ansprechpartner).

Wenn ich also jetzt mit der "falschen" Lohnsteuerbescheinigung vorlieb nehmen muß und durch andere Unterlagen beim Finanzamt den Nachweis erbringen werde, ignoriere ich dann die Einträge der Zeilen 3-7 und trage im Steuerprogramm diese Werte einfach entsprechend in die Zeilen 10 - 13?

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Marc Pokropowitz
am 20.02.2009

 
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:

Die Eingabemaske im Steuerprogramm auf Basis der Lohnsteuerbescheinigung ist eine Hilfe zur vereinfachten Eingabe der Beträge.

Wichtig ist vorliegend, dass auf der Anlage N der Steuererklärung der Arbeitslohn, der sich auf mehrere Jahre bezieht, in der Zeile 17 (Kennziffer 166) eingetragen wird. Diese Eintragung sollte im Programm direkt in die Anlage N vorgenommen werden. Das Finanzamt kann dann aufgrund der Lohnsteuerbescheinigung erkennen, dass die Besteuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren ohne die Berücksichtigung von Bezügen für mehrere Jahre durchgeführt wurde.

Wichtig ist dabei, dass Sie die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis beifügen, dass die Bezüge für mehrere Jahre gewährt wurden.

Sollten Sie Probleme haben, die Eingabe im Programm vorzunehmen, so kann Ihnen diesbezüglich die technische Hotline des Programmanbieters weiterhelfen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung

Ihre Frage ist nicht dabei?Alle Fragen zum
Thema anzeigen
Eigene Frage
stellen