Kauf Wohneigentum absetzbar?
Themengebiet: Altersvorsorge
Schlagworte: Selbstgenutzte Immobilie, Riester-Förderung, Renovierung,
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2008 habe ich ein Zweifamilienhaus erworben. Eine Wohneinheit ist selbstgenutzt, in der anderen leben die Eltern unentgeltlich mit Wohnrecht. Lassen sich die Kosten für Umzug, Renovierung, Pflasterarbeiten (alles Eigenleistung) sowie Kauf und Darlehenskosten irgendwie steuerlich geltend machen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer selbst genutzten - wie auch einer unentgeltlich an Angehörige überlassenen - Immobilie entstehenden Kosten können steuerlich leider nicht geltend gemacht werden. Die Förderung über die Eigenheimzulage ist für Kaufverträge nach dem 31.12.2005 weggefallen.
Anders als im Fall einer Beauftragung von Handwerkern, deren Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden können, eröffnen die von Ihnen in Eigenleistung erbrachten Renovierungsarbeiten leider ebenfalls keine steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Lediglich für den Fall, dass der Erwerb bzw. Ihr Umzug in die Immobilie ganz überwiegend beruflich veranlasst war, käme eine Geltendmachung Ihrer Aufwendungen als Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in Betracht. Für diesen Ausnahmefall sind jedoch keine Anhaltspunkte ersichtlich.
Zum Schluss erlauben wir uns aber den Hinweis auf das sog."Wohn-Riester". Mit dem Eigenheimrentengesetz wurde rückwirkend zum 01.01.2008 die selbst genutzte Immobilie in den Kreis der Altersvorsorgeprodukte aufgenommem, für die die Riester-Förderung infrage kommt.
Ihr Frag-Steuertipps-Team