Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
1 Jahren
6 Monaten
Einsatz:30,00
Privates Veräußerungsgeschäft
Themengebiet: Aktiengewinne und -verluste
Schlagworte: Spekulationsgewinn, Spekulationsgeschäfte, Spekulationsfrist,
Es geht um Wertpapiergeschäfte.
Ich habe 2007 WP gekauft und in 2008 an meine Mutter übertragen.
Depotausgang in meinem Depot
Depoteingang auf Ihrem Depot
Zwischen Kauf und Depotausgang liegen weniger als 360 Tage
Weiterhin
Meine Mutter hat Ende 2008 diese übertragenen WP verkauft.
Zwischen Ihrem Depoteingang und Verkauf liegen weniger als 360 Tage.
Die Fragen sind nun:
Liegt für beide Personen
oder nur für einen von beiden ein Spekulationsgeschäft vor?
Wie ist zu verfahren, wenn die Banken auf den Jahressteuerbelegen
keinen Gewinn/Verlust ausweisen,
weil bei Depotausgang nur der Einstandswert (aber nicht der Verkaufswert) bekannt ist
und bei Depoteingang/Verkauf nur der Verkaufswert (aber nicht der Einstandswert) bekannt ist?
Welche Werte sind anzusetzen, um den Gewinn oder Verlust für die Steuererklärung zu ermitteln?
Sehr geehrter Fragesteller,
sehr geehrte Fragestellerin,
um Ihre Frage abschließend beantworten zu können, benötigen wir noch folgende Information.
Erfolgte die Übertragung der WP. unentgeltlich?
mehr Details zur Frage
am
15.03.2009
Der Kauf und Verkauf der WP war nicht entgeltfrei, jedoch die Depotausbuchung und Depoteinbuchung der abgebenden bzw. aufnehmenden Bank war entgeltfrei.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des Wirtschaftsgutes auf einen Dritten. Zu den steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften gehören insbesondere Kauf und Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres.
Ein nach Verrechnung mit Verlusten verbleibender Spekulationsgewinn
von weniger als 600,00 € ist steuerfrei.
Es liegt für Sie und Ihre Mutter ein Spekulationsgeschäft vor, der An. und Verkauf der Wertpapiere muss gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
Für die Berechnung der Gewinne und Verluste gilt folgendes Berechnungsschema:
Verkaufserlös ./. Transaktionskosten = Summe
./. Anschaffungskosten ./. Transaktionskosten = Summe
./. Werbungskosten = Gewinn / Verlust .
Die Ermittlung der Depotausgangs. bzw. Depoteingangswerte sollte grundsätzlich Aufgabe der handelnden Banken sein.
Der Kurswert der Papiere am Tag des Übergangs wäre eine Bemessungsgrundlage.
Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
03.04.2009
Guten Tag
Ich muss nochmals Bezug auf die Frage nach dem Entgelt nehmen.
Ich bin diesbezüglich verwirrt, denn Sie fragten mich im Vorfeld, ob der Übertrag unentgeltlich erfolgte.
Diese Frage war mit JA zu beantworten.
Es floss während des Depotübertrags kein Geld von meiner Mutter zu mir.
Das Finanzamt argumentiert nun, dass es sich nur um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt, nämlich das bei meiner Mutter.
Erst bei einem entgeltlichen Übertrag würden zwei private Veräußerungsgeschäfte vorliegen, wobei verglichen werden würde, wie oder der Marktwert im Zeitpunkt der Übertragung war und das Entgelt. Wäre das Entgelt weniger als der Marktwert, dann würde würde ein Verlust auch nur anteilig angerechnet werden.
Wie auch immer, die Frage ist nun, liegt bei einem unentgeltlichen Übertrag ein oder zwei private Veräußerungsgeschäfte vor?
Zumal sie selbst ausführen, das zu einer Veräußerung der entgeltliche Übertrag gehört - demnach in diesem Fall beim Depotübertrag KEINE Veräußerung zustandekam, da der Depotübertrag entgeltfrei war - also folglich (meine Einschätzung) der Vorgang (Kauf und Verkauf) nicht durch den Depotübertrag unterbrochen wurde und der Gänze nach durch die Schenkung komplett auf meiner Mutter übergegangen ist?!?
Daraus würde dann folgen, dass ich als Käufer kein privates Veräußerungsgeschäft in der Einkommensteuererklärung anzugeben brauch und die Kaufbelege meiner Mutter übergebe, damit sie entsprechend die fehlenden Anschaffunskosten mit den ihrerseits vorhanden Verkaufserträgen zusammenführen kann?!?
Die Frage, ob die Übertragung unentgeltlich erfolgte, bezog sich auf den Übergang an Ihre Mutter. Die von Ihnen gegebene Antwort war Grundlage meiner anschließenden Einschätzung.
Die unentgeltliche Übertragung - Schenkung - bewirkt, dass eine Veräußerung nicht vorliegt und somit auch kein Spekulationsgeschäft. Eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt ist nicht erforderlich.
Der Verkauf der Papiere durch Ihre Mutter ist ein Veräußerungsgeschäft. Bei der Ermittlung der Jahresfrist ist der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt in 2007 maßgebend. Die Veräußerung Ende 2008 erfolgte somit außerhalb der Spekulationsfrist und dabei erzielte Gewinne sind daher auch nicht zu versteuern. Die Übergabe der Kaufbelege an Ihre Mutter ist notwendig, damit das Finanzamt den Anschaffungszeitpunkt genau bestimmen kann.
Bewertung
als Grafik
Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung