Einkommenssteuererklärung 2008
Themengebiet: Aktiengewinne und -verluste
Schlagworte: Spekulationsgeschäfte, Spekulationsfrist, Spekulationsgewinn,
Ich habe bisher noch in keinem Jahr die Anlage KAP ausfüllen müssen.
In 2008 hatte ich keine positiven Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern Verluste.
Wie kann ich diese Verluste geltend machen und wo muß ich diese eintragen?
Ich habe am 31.10.06 einen Fonds gekauft und am 13.12.08 in voller Höhe wieder verkauft mit einem Verlust von 9.978,39 €.
Vielen Dank für einen konkreten Hinweis.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Zu den steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften gehören insbesondere der An. und Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres. Der Gewinn oder Verlust wird nur innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerlich erfasst.
Der Verlust i.H.v. 9.978,39 € wird weder den Einkünften aus Kapitalvermögen noch den sonstigen Einkünften zugeordnet.
Eine Berücksichtigung ist leider nicht möglich.
Ihr Frag-Steuertipps-Team