Verlustverrechnung
Themengebiet: Aktiengewinne und -verluste
Schlagworte: Spekulationsgewinn, Spekulationsgeschäfte,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe nach über einjähriger Haltefrist Investmentfond-Anteile mit Verlust veräußert (Kauf im August 2007 und Verkauf im September 2008). Es handelt sich also nicht um ein Spekulationsgeschäft. Außer Dividenenerträgen aus dieser Anlage sind keine weiteren Gewinne aus Investmentfonds erzielt worden. Es sind jedoch in 2008 Zinseinkünfte aus Guthaben gemäß Zeile 4 Anlage KAP entstanden. Die erzielten Zinsgewinne übersteigen die Höhe des durch den Verkauf der Investmentfond-Anteile realisierten Verlustes. Kann der Verlust aus dem Verkauf der Investmentfond-Anteile mit den Gewinnen aus der Gutenhabenverzinsung verrechnet werden? Falls nein, kann der Verlust anderweitig geltend gemacht werden? Wo muß der Verlust angegeben werden, unter Sonderausgaben?
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Bei den erzielten Zinseinnahmen und den erlittenen Verlusten aus dem An- und Verkauf von Wertpapieren/Investmentfonds handelt es sich um Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuerrechts. Die Einkünfte sind zunächst getrennt zu ermitteln. Anrechenbare Verluste aus privaten Veräusserungsgeschäften, hierzu gehören auch die Fondsverkäufe, können grundsätzlich nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
Da Sie bereits ausgeführt haben, dass die Spekulationsfrist abgelaufen war, kann der erlittene Verlust aus dem Verkauf der Fondsanteile auch nicht auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es handelt sich demnach um einen Verlust auf der privaten Vermögensebene.
Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Antwort erteilen zu können.
Ihr Frag-Steuertipps-Team