Handwerkerleistungen über mehrere Jahre, eine Rechnung
Themengebiet: Handwerker, Haushaltshilfen
Schlagworte: Rechnungsdatum, Steuerermäßigung, Zahlungszeitpunkt, Höchstbetrag,
Wir haben unser Haus in den Jahren 2007-2008 grundlegend renoviert, dabei wurden Bad und WC komplett erneuert und die Heizung modernisiert.
Mit Datum 25.08.2008 wurde eine Schlussrechnung erstellt, in der die Arbeitszeiten separat aufgeführt sind, die Kosten dafür betragen 2400 Euro, die Gesamtrechnung beläuft sich auf 7138 Euro.
Allerdings wurde von uns bereits im August 2007 eine pauschale Abschlagszahlung von 3500 Euro geleistet. Von den restlichen 2973 Euro wurden 1500 Euro wegen noch nicht behobener Mängel zurückbehalten, in 2008 wurden also ca. 1500 Euro bezahlt.
Ist es nun möglich in der Steuererklärung für 2008 diese Handwerkerleistungen geltend zu machen und wenn ja, wie und in welchem Umfang.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Aufwendungen für Handwerker im selbst bewohnten Haushalt sind mit einer Steuerermäßigung begünstigt. Die Steuervergünstigung gibt es im Jahr der Zahlung des Rechnungsbetrages und nicht zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe, der Ausführung der Handwerkerleistung oder der Rechnungserstellung. Bei Teilzahlung des Rechnungsbetrages in zwei Jahren gibt es den Höchstbetrag für ein und dieselbe Dienstleistung zweimal.
Für das Jahr 2007 können Sie Handwerkerleistungen im Umfang
von 1.176,70 € steuerlich erklären - 3.500,00 € x 33,62% Lohnanteil bezogen auf die Gesamtsumme - .
Aufwendungen in 2008 i.H.v. 1.473,00 € werden nach § 35a (2) EStG mit 495,22 € berücksichtigt.
Ihr Frag-Steuertipps-Team