Vorsteuerabzug gemäß §§ 13a+b
Themengebiet: Buchführung/Gewinnermittlung
Schlagworte: Umsatzsteuer,
Wie wird der Vorsteuerabzug bei einem Subunternehmen gehändelt, das sowohl Rechnungen an privat als auch an Baufirmen tätigt ?? lt. Datev wird hier ein >Konto "aufzuteilende Vorsteuer nach § 13b" geführt.
für Ihre Beantwortung vielen Dank
mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Da es sich bei Umsätzen eines Subunternehmers an private Haushalte und bei Umsätzen gem. § 13b Abs. 1 UStG um steuerbare und steuerpflichtige Umsätze handelt, kann die Vorsteuer im vollen Umfang gemäß § 15 USTG abgezogen werden. Der Sinn von § 13b USTG ist nur die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine von Unternehmen ausgestellte Rechnung, die den Anforderungen des § 14 UStG genügt. Eine aufzuteilende Vorsteuer käme in Betracht, wenn z.B. neben den steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen echte steuerfreie Umsätze gem. § 4 UStG ausgeführt werden. Zur Abrundung Ihrer Frage, können wir Ihnen mitteilen, dass § 13a USTG nur den Steuerschuldner in bestimmten Fällen benennt, beispielsweise wäre bei einem falschen Steuerausweis der Aussteller der Rechnung Steuerschuldner der falsch ausgewiesenen Umsatzsteuer.
Ihr Frag-Steuertipps-Team