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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 3 Monaten 6 Tagen

Einsatz:45,00€

 
 

Vorsteuerabzug gemäß §§ 13a+b

Themengebiet: Buchführung/Gewinnermittlung
Schlagworte: Umsatzsteuer,

Wie wird der Vorsteuerabzug bei einem Subunternehmen gehändelt, das sowohl Rechnungen an privat als auch an Baufirmen tätigt ?? lt. Datev wird hier ein >Konto "aufzuteilende Vorsteuer nach § 13b" geführt.

für Ihre Beantwortung vielen Dank

mit freundlichen Grüssen

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 05.06.2009

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Da es sich bei Umsätzen eines Subunternehmers an private Haushalte und bei Umsätzen gem. § 13b Abs. 1 UStG um steuerbare und steuerpflichtige Umsätze handelt, kann die Vorsteuer im vollen Umfang gemäß § 15 USTG abgezogen werden. Der Sinn von § 13b USTG ist nur die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine von Unternehmen ausgestellte Rechnung, die den Anforderungen des § 14 UStG genügt. Eine aufzuteilende Vorsteuer käme in Betracht, wenn z.B. neben den steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen echte steuerfreie Umsätze gem. § 4 UStG ausgeführt werden. Zur Abrundung Ihrer Frage, können wir Ihnen mitteilen, dass § 13a USTG nur den Steuerschuldner in bestimmten Fällen benennt, beispielsweise wäre bei einem falschen Steuerausweis der Aussteller der Rechnung Steuerschuldner der falsch ausgewiesenen Umsatzsteuer.


Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

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