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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 3 Monaten

Einsatz:25,00€

 
 

Fahrtenbuch bei Leasing-PKW

Themengebiet: Buchführung/Gewinnermittlung
Schlagworte: PKW-Kosten, Fahrtenbuch, Nutzungsanteil, 1%-Regelung,

Ich bin USt.-Pflichtiger Unternehmer, und mir wurde vom Finanzamt mitgeteilt, dass ich für meinen Leasing-PKW, der bei mir notwendiges Betriebsvermögen darstellt, da sich lt. Fahrtenbuch, welches ich für 3 Monate geführt habe, ein Privatanteil von ca. 15% ergibt, jedes Jahr erneut lückenlose Aufzeichnungen geführt werden müssen.
Das Fahrtenbuch wurde somit verworfen.
Es soll nun demzufolge die 1%-Regelung angesetzt werden.
Ist diese Aussage so zuteffend, und gibt es
hierzu bereits Rechtssprechnung bzw. anhängige Verfahren ?

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 08.06.2009

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Bedeutsam für die Beantwortung Ihrer Frage ist die Unterscheidung hisichtlich der Frage, wie das Vorliegen von notwendigem Betriebsvermögen nachgewiesen werden kann und wie der Privatanteil betragsmäßig ermittelt wird.

Ab 2007 müssen Selbständige und Freiberufler bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung belegen, dass ihr Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen (Betriebliche Nutzung größer als 50%) gehört. Andernfalls darf die Versteuerung des privaten Nutzungswertes nicht mehr durch die 1% Methode erfolgen, mit der Folge, dass dem Finanzamt große Spielräume für Schätzungen eingeräumt wird (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 7.7.2006, BStBl. 2006 I S. 446).

Ein Indiz, dass notwendiges Betriebsvermögen vorliegt, war die Führung eines Fahrtenbuches über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten.

Wie Sie ausgeführt haben, ist Ihnen dieser Nachweis gelungen, da die Privatnutzung nur 15 % betrug.

Diese Methode für die Glaubhaftmachung von notwendigem Betriebsvermögen darf nicht verwechselt werden mit einem ordnungsgemäßem, ganzjährigen Fahrtenbuch, denn nur so ein geführtes Fahrtenbuch darf statt der 1% Regelung zur Bestimmung des privaten Nutzungsanteils des PKWs herangezogen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG).

Mangels ordnungsgemäßem dauerhaft geführtem Fahrtenbuch kann das Finanzamt die Privatfahrten nach der 1%-Methode ermitteln.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

3h Garantie
eingehalten

In garantierter Zeit bearbeitet

Nachfrage

Nachfrage

am 17.06.2009

 
Guten Tag,

ich habe noch eine Nachfrage:

Muss ich um die 1%-Regel zu umgehen, über
die gesamte Nutzungsdauer des PKW ein Fahrtenbuch führen.
Falls ja, gibt es bereits anhängige Verfahren bzw. Rechtssprechnung die diese
Regelung anzweifelt, oder gibt es nach Ihrer Meinung noch eine andere Alternative.

Im voraus besten Dank und viele Grüße

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Marc Pokropowitz
am 17.06.2009

 
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es nur zwei anerkannte Methoden gibt, die private Nutzung eines betrieblichen KFZ zu versteuern: entweder, es wird anhand eines permanent geführten Fahrtenbuches der private Nutzungsanteil nachgewiesen oder es wird die 1 %-Regelung angewendet. Dies stellt die gesetzliche Regelung dar, die auch von der ständigen Rechtsprechung bestätigt wurde bzw. nicht in Frage gestellt wird.

Leider kann ich Ihnen diesbezüglich keine günstigere Alternative vorschlagen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

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