Kinderfreibetrag voll für Unterhaltszahler
Themengebiet: Kindergeld
Schlagworte: Kinderfreibetrag, Übertragung eines Kinderfreitbetrages,
Ab Oktober studiert meine volljährige Tochter (20 Jahre) , ist also nicht mehr priviligiert.
Sie wohnt bei Ihrer Mutter. Das Haus gehört aber der Tochter.
Meine Tochter hat nach Dus-Tabelle ca. 750,-- Euro Unterhaltsanspruch, wenn man beide Einkommen zusammen rechnet. Sie erhält Ihr Kindergeld und von mir 600 Euro Barunterhalt pro Monat. Die Mutter zahlt nichts, obwohl sie eigentlich müsste und leistungsfähig ist. KAnn der komplette Kinderfreibetrag ab Oktober auf mich übertragen werden ?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie können den kompletten Kinderfreibetrag in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen (Anlage Kind, Zeile 31).
Zur Erläuterung:
Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung für das gesamte Kalenderjahr zu weniger als 75%, kann der andere Elternteil bei seiner Steuererklärung in der Anlage Kind beantragen, dass die halben Freibeträge des „säumigen“ Elternteils auf ihn übertragen werden, er somit die vollen Freibeträge erhält (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG). Im Steuerbescheid werden bei der Günstigerprüfung dann die vollen Freibeträge für Kinder mit dem vollen Kindergeld verglichen.
Beachten Sie bitte dabei, dass die Kindesmutter durchaus der Auffassung sein kann, dass sie die Unterhaltsverpflichtung durch Naturalunterhalt erfüllt und somit die Voraussetzungen für die Übertragung hierdurch nicht erfüllt sein könnten. Insoweit ist eine Berechnung bzw. Entscheidung aufgrund der reinen Zahlungsbeträge ohne Berücksichtigung von tatsächlichen Leistungen nicht möglich.
Ihr Frag-Steuertipps-Team