Abschreibung Gebrauchtfahrzeug
Themengebiet: Abschreibungen
Schlagworte: Abschreibung PKW, Gebrauchtfahrzeug, Nutzungsdauer, Abschreibung nach Restnutzungsdauer,
Ich habe einen 11 Jahre alten Gebrauchtwagen aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen übernommen. Kann ich statt der üblichen linearen Abschreibung über die Restnutzungsdauer von 2 Jahren den ursprünglichen Zeitwert des Fahrzeugs auch insgesamt am Ende der Restnutzungsdauer abschreiben? (Ich habe dies vor längerem gelesen, kann die Quelle aber nicht mehr auffinden.)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Eine Abschreibung am Ende der Restnutzungsdauer ist grundsätzlich nicht möglich.
Ihr Fahrzeug müssen Sie mit dem Teilwert bzw. "Zeitwert" zum Zeitpunkt der Zuführung in das Betriebsvermögen ansetzen, § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG.
Die Abschreibung ist dann auf die Restnutzungsdauer von 2 Jahren vorzunehmen, § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG.
Etwas anderes gilt sofern Sie das Ende z.B. infolge eines Unfalls der Restnutzungsdauer nicht mehr erreichen. In diesem Fall dürfen Sie eine außerplanmäßige Abschreibung vornehmen, § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG.
Bei einem Totalschaden wäre z.B. der Restbuchwert auf 0,00 Euro abzuschreiben.
Ihr Frag-Steuertipps-Team