bis zu welcher Frist ist die Beantragung des Investitionsabzugsbetrages möglich
Themengebiet: Buchführung/Gewinnermittlung
Schlagworte: Zeitraum Bildung, Gewinnminderung, IAB, Investitionsabzugsbetrag,
Meine Steurerklärung für das Jahr 2008 ist zu Zeit noch zur Prüfung beim FA. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich einen Investitionsabzugsbetrag jetzt noch bilden für das Jahr 2008. Und was muß ich beachten.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Bis zur Bestandskraft (Sogenannte Einspruchsfrist) Ihres Steuerbescheides können Sie noch einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden.
Ihr Betrieb darf als Voraussetzung für die Bildung eines IABs bestimmte Größenmerkmale zum 31.12.2008 nicht überschritten haben:
Bei Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) darf der Gewinn nicht größer sein als 100.000,00 Euro.
Wenn Sie bilanzieren, darf das Betriebsvermögen nicht mehr als 235.000,00 Euro betragen.
Weiterhin müssen Sie beabsichtigen, das Wirtschaftsgut bis zum 31.12.2011 anzuschaffen oder herzustellen.
Das Wirtschaftgut muss fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.
Sie müssen dem Finanzamt mitteilen, um welches Wirtschaftgut es sich handelt und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten angeben.
Sie dürfen von den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftgutes bis zu 40 Prozent gewinnmindernd abziehen.
Die Summe der vorgenommenen IABs darf 200.000,00 Euro nicht übersteigen.
Sofern keine Anschaffung zustande kommt, wird der IAB rückwirkend für das Jahr 2008 gewinnerhöhend aufgelöst und verzinst.
Ihr Frag-Steuertipps-Team