Abschreibung
Themengebiet: Abschreibungen
Schlagworte: Gebäude, Abschreibung, Abschreibung ab wann, in welcher Form,
Ein Grundstück mit Immobilie, Baujahr 1997, wurde am 30.09.08 erworben und ab 01.01.09 vermietet.
Wie lange und in welcher Form kann ich diese Anlage abschreiben und ab wann soll die Abschreibung laufen (2008 oder 2009?)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie schreiben Ihr Grundstück (Gebäude) ab dem 30.09.2008 ab. Der Grund und Boden kann nicht abgeschrieben werden.
Wenn das Gebäude zum Betriebsvermögen gehört beträgt der Abschreibungssatz 3% der Summe der Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten, anderenfalls 2%.
Für 2008 könnte sich zum Beispiel folgende Abschreibung ergeben:
Anschaffungspreis Gebäude: 100.000,00 Euro
Nebenkosten Gebäude: 10.000,00 Euro
Gesamt: 110.000,00 Euro
Das Gebäude wird nur zu Wohnzwecken genutzt und befindet sich nicht im Betriebsvermögen:
2% von 110.000,00 Euro = 2.200,00 Euro
hiervon für 2008 zeitanteilig 4/12 = Rund 734,00 Euro.
Diesen Betrag machen Sie in Ihrer Anlage V auf der Seite 2 oben geltend und fügen dem Finanzamt eine Anlage zu Ihrer Steuererklärung bei, wie Sie Ihre Anschaffungskosten ermitteln.
Im obigen Beispiel wird das Gebäude dann jedes Jahr ab 2009 mit 2.200,00 Euro linear abgeschrieben.
Hinweis:
Weitere Vergünstigungen gibt es übrigens bei Baudenkmälern.
Die sogenannte degressive Abschreibung gibt es nur noch für bewegliche Wirtschaftgüter und nicht für Gebäude.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Sehr geehrter/r Fragesteller/in,
die Abschreibung läuft 50 Jahre, danach ist das Gebäude zu 100 Prozent abgeschrieben.
Ihr Frag-Steuertipps-Team