Heirat - Wechsel der Steuerklasse
Themengebiet: Lohnsteuerkarte
Schlagworte: Steuerkarte, Heirat, Steuerklassenwahl, Lohn und Gehalt,
Wir haben im September geheiratet. Ich verdiene deutlich mehr als 100k, meine Frau leicht mehr als 50k. Welche Steuerklassen empfiehlt es sich zu wählen 3+5 oder 4+4? Entsteht eine echte Entlastung wenn man 3+5 wählt oder handelt es sich nur um eine Steuerstundung (also einen Zinsvorteil des Besserverdieners bis zur gemeinsamen Steuererklärung)? Ist es richtig, dass wir künftig eine gemeinsame Steuererklärung anfertigen müssen?
Besten Dank.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Bei der Kombination III/V wird während des Jahres die »richtige« Lohnsteuer abgeführt, wenn sich das gemeinsame zu versteuernde Einkommen nach dem Verhältnis 60 : 40 auf die Steuerklasse III für den höher verdienenden Ehepartner und die Steuerklasse V für den geringer verdienenden Ehepartner verteilt. Beträgt das zu versteuernde Einkommen in der Steuerklasse V mehr (weniger) als 40 % des von beiden Ehepartnern zu versteuernden Einkommens, dann wird während des Jahres zu viel (zu wenig) Lohnsteuer erhoben.
Wählen Ehepartner die Kombination III/V, müssen sie später für das abgelaufene Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Liegen die Einkünfte der Ehepartner sehr weit auseinander, droht manchmal sogar eine Steuernachzahlung. Das allein ist aber kein Grund, während des Jahres die Steuerklassen IV/IV zu wählen, weil dann viel zu viel Lohnsteuer einbehalten und später wieder erstattet wird. Wird nach Wahl der Steuerklassen III/V eine Nachzahlung festgesetzt, darf das Finanzamt zusätzlich für die Zukunft Einkommensteuer-Vorauszahlungen verlangen.
Auf die gerade genannten Faustregeln sollten Sie sich nicht verlassen. Damit für Sie Monat für Monat so wenig Lohnsteuer wie möglich einbehalten wird, können Sie mit dem Lohnsteuerklassen-Rechner die für Sie ideale Kombination ermitteln. Diesen Recchner finden Sie im Internet auf www.Steuertipps.de.
Bitte geben Sie dazu im Suchfeld links oben bitte folgende Nummer ein: 9207
Keine Angst, selbst wenn Sie nicht die günstigste Kombination gewählt haben, zahlen Sie letztendlich keinen Cent mehr Steuern. Denn: Endgültig abgerechnet wird in der Steuererklärung nach Ablauf des Jahres und hier spielen die Steuerklassen für die Höhe der festgesetzten Steuer keine Rolle. Bei ungünstiger Steuerklassenwahl zahlen Sie zwar während des Jahres zu viel Lohnsteuer und verzichten dadurch auf Liquidität und mögliche Zinsen. Sie dürfen sich dann aber im nächsten Jahr mit Abgabe der Steuererklärung auf eine Steuererstattung freuen.
Manchmal kann es für Sie sogar von Vorteil sein, eine steuerlich ungünstige Steuerklasse zu wählen. Denn die Steuerklasse beeinflusst oft die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld etc.
Falls sich weitere Fragen ergeben helfen wir gerne weiter.
Ihr Frag-Steuertipps-Team