Handwerkerrechnung / Haushaltshilfe
Themengebiet: Handwerker, Haushaltshilfen
Schlagworte: Lohnkosten, Montage, Handwerker, Einkommensteuer,
Ich habe 1992 ein interlübke-Bücherregal gekauft. Beim Umzug in eine neue Wohnung mußte das Regal erweitert und aufgearbeitet werden. Da dieses Regal nicht mehr im Lieferprogramm der Fa.Interlübke ist, habe ich eine Möbel- tischlerei beauftragt, die eng mit dem Möbelhaus zusammenarbeitet und sich den Original-Lack von Interlübke besorgen konnte. Wegen des Einsatzes von Maschinen und da Lackierarbeiten nur in staubfreien Räumen erledigt werden können, wurde die Schrankwand von der Tischlerei demontiert und ihrer Werkstatt überarbeitet und ergänzt. Rechnungsbetrag insgesamt 4.051,95 €, Materialanteil netto 860,- €, Lohnanteil netto 2.545,- €.
Das FA will lediglich 500,- € der Lohnkosten für die Demontage der Regalwand anerkennen , da die Arbeiten nicht in unserer Wohnung, sondern in der Tischlerwerkstatt ausgeführt
wurden.
Ist das rechtens? Diese Handwerkerleistung wurde doch eindeutig für meine Wohnung (WZ) erbracht und ist somit "haushaltsnah". Gilt das nur, wenn sie auch in meinem Hause ausgeführt wurde?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Es ist richtig, das der Gesetzgeber die Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen nur dann gewährt, wenn die Arbeiten in ihrem Haushalt durchgeführt werden.
Die Lohnkosten in Höhe von 500,- € die das Finanzamt berücksichtigen will, könnten dann für die Montage ( Auf- u. Abbau ) ihrer Schrankwand sein.
Ihr Frag-Steuertipps-Team