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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
2 Jahren 7 Monaten

Einsatz:25,00€

 
 

Tod des Ehegatten

Themengebiet: Lohnsteuerkarte
Schlagworte: Witwenrente, Steuerklassenwahl, Gnadensplitting, Witwensplitting,

Mein Mann starb am 09. März d.J. nach einem Suizid-Versuch am 30. Dez.2008 ohne ein Testament zu hinterlassen. Somit wurden ich als Ehefrau und unsere gemeinsamen beiden Kinder (26 + 23 Jahre) gemeinschaftliche Erben.
Er hinterlies ein Haus mit Grundstück, welches noch mit ca. 2.000,-€ belastet ist und ein Auto auf dem noch eine Finanzierung von ca. 4.000,-€ ist. Mein Sohn hat seinen Erbteil ausgeschlagen, so dass nur noch neben mir unsere jüngere Tochter Erben sind.
Da ich Harz IV Bezüge bezog, sah ich mich gezwungen das Haus an meine Tochter für 60.000,- zu verkaufen, die Auszahlung meines Anteils von 45.000,-€ erfolgt demnächst. von dem Anteil stelle das Haus belastungsfrei. M
Meine Fragen:
1. Wie wirkt sich der Verkauf auf die
Erbschaftssteuer aus ?
2. Für dieses Jahr ist auf meiner
Lohnsteuerkarte die Steuerklasse V,
für 2010 jedoch schon die Steuerklasse I
eingetragen.

Was muss ich für die Steuererklärung für 2009 beachten ?
Ich habe gehört, dass ich für 1 Jahr nach dem Tod meines Mannes steuerlich wie "verheiratet" behandelt werde.

 

Antwort

Antwort von
Heike Ufer
am 21.10.2009

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

zu 1.:
Die Vererbung der selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei. Voraussetzung ist, dass sie nach dem Erwerb zehn Jahre lang vom Erwerber selbst zu Wohnzwecken benutzt wird. Wird sie an die Kinder oder an Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, vererbt, fällt ebenfalls keine Erbschaftsteuer an, wenn die Fläche bis 200 qm groß ist. Auch hier gilt die 10-Jahres-Regel. Der anteilige Grundstückswert, der auf die 200 qm übersteigende Wohnfläche entfällt, ist zu versteuern.
Wird das Familienheim allerdings innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet, so entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Sollten dafür allerdings „zwingende Gründe“ vorliegen, zum Beispiel Tod oder erhebliche Pflegebedürftigkeit, wird eine Ausnahme von der Nachversteuerung gemacht.
Allerdings gelten in dem Fall die üblichen Freibeträge z.B bei Ehegatten 500.000 Euro.

zu2.:
Auch im Jahr nach dem Tod des Ehepartners erhalten Steuerpflichtige noch den Splittingtarif. Das bedeutet, dass Sie für 2009 und 2010 noch die Zusammenveranlagung wählen können. Für 2010 steht Ihnen die Steuerklasse III (die günstigste)zu.




Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 22.10.2009

 
Nachfrage zur Wahl der Steuerklasse Pkt 2:
Zu meiner Witwenrente beziehe ich ergänzende Leistungen der ARGE. Ich bemühe mich um einen Arbeitsplatz.
Für 2009 sind keine Steuern gezahlt worden, da mein Mann im Krankenhaus lag und er Krankengeld bezog.
Ist es trotzdem ratsam die Steuerklasse von V auf III ändern zu lassen ?

Mfg und Danke
Fragestellerin

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Heike Ufer
am 22.10.2009

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Für Renten, die ab 2006 beginnen, steigt der Besteuerungsanteil - je nach Jahr des Rentenbeginns (Rentnerjahrgang) - bis zum Jahr 2020 schrittweise um zwei Prozentpunkte jährlich auf 80 % und danach um einen Prozentpunkt jährlich auf 100 % ab dem Jahr 2040.

Das bedeutet in Ihrem Fall bei Rentenbeginn im Jahr 2009, dass 58% von der Rente der Besteuerung unterliegen.
Da Sie Leistungen von der ARGE (diese sind steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt, wie z.B. das Krankengeld Ihres Mannes, welches sich auf den Steuersatz auswirkt) beziehen, vermute ich, dass Ihre Witwenrente nicht sehr hoch ist.
Fassen wir zusammen: Wir haben 58 % einer Witwenrente und Krankengeld, da mittlerweile fast November ist, dürfte der zu erwartende Bruttoarbeitslohn für 2009 auch nicht sehr ins Gewicht fallen.
Für 2009 haben Sie einen Grundfreibetrag in Höhe von 15.668 Euro und daher vermute ich, dass Sie bedenkenlos die Steuerklasse 3 wählen können.
Für 2010 sieht es wahrscheinlich anders aus, je nachdem wie hoch der Bruttoarbeitslohn sein wird. Um Nachteilen bei der Einkommensteuererklärung vorzubeugen, empfehle ich die Steuerklasse 4 zu wählen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

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