Steuerkarte
Themengebiet: Lohnsteuerkarte
Schlagworte: getrennte Veranlagung, Zusammenveranlagung, Steuerklasse, Ehepaar,
Ich habe vom Finanzamt die Steuerkarte 3 zudasandt bekommen,mein Mann ist selbsständig.Bisher wurden wir gemainsam veranlagt,da ich entweder Mini-Jobs hatte oder Hausfrau war. Seit März diesen Jahres arbeite ich nun in Vollzeit.
Aus dem Internet entnahm mein Sohn,dass in diesem Fall-Selbständigkeit des Partners- die Steuerklasse 3 ok war. Nun erfuhr ich vom Steuerberater meines Mannes,dass das falsch sei. Ich müsste getrenn veranlagt werden und deshalb in die Steuerklasse 4,andernfalls ich mit bis zu 4000€ Nachzahlung rechnen müsse,weil ich vom Finanzamt dann wie getrennt lebend behandelt würde. Was muss ich nun tun?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Für viele Ehepaare ist die Zusammenveranlagung am günstigsten.
Die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif macht sich bei Ihrer Steuerbelastung allerdings nur bemerkbar, wenn Sie und Ihr Ehepartner unterschiedlich hohe Einkünfte haben. Das liegt am progressiven Steuertarif: Der Steuersatz steigt im Vergleich zum Einkommen überproportional an. Wird bei der Zusammenveranlagung das gemeinsame zu versteuernde Einkommen gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt, sinkt der Steuersatz überproportional.
Der Splittingtarif unterstellt, dass jeder Ehepartner das gemeinsame zu versteuernde Einkommen zur Hälfte erwirtschaftet. Dadurch wird ein Teil des zu versteuernden Einkommens vom höher verdienenden Ehepartner auf den anderen verlagert (»gesplittet«), sodass es insgesamt zu einem niedrigeren Steuersatz kommt.
Die getrennte Veranlagung hat große Ähnlichkeit mit der Einzelveranlagung. Hier wird im Prinzip jeder Ehepartner für sich besteuert. Beide geben eine eigene Steuererklärung ab (die auch nur er unterschreibt) und bekommen jeweils einen eigenen Steuerbescheid. Das zu versteuernde Einkommen jedes Ehepartners unterliegt dem Grundtarif. Den günstigen Splittingtarif gibt es nicht. Trotzdem kann sich die getrennte Veranlagung lohnen.
Allerdings sollte genau durchgerechnet werden, was in Ihrem Fall tatsächlich für 2009 das günstigste ist.
Sie sind nicht verpflichtet eine getrennte Veranlagung durchführen zu lassen.
Sicherlich war die Wahl der Steuerklasse 3 nicht die optimalste Lösung, aber wie hoch tatsächlich eine Nachzahlung für 2009 sein wird hängt u. a. bei einer Zusammenveranlagung auch vom Einkommen Ihres Ehemannes ab.
Bei der getrennten Veranlagung werden Sie rückwirkend für das Jahr 2009 so behandelt als wären Sie nicht verheiratet. Da Sie die Steuerklasse 3 hatten, werden Sie also rückwirkend quasi die Differenz zur ungünstigeren Steuerklasse 4 ausgleichen müssen.
Ich empfehle Ihnen beide Möglichkeiten von einer fachkundigen Person durchrechnen zu lassen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team