Steuer Themen

Aktuelle Steuer-Top-Themen

Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
2 Jahren 6 Monaten 3 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

Selbständige - Hereinnahme Privat-KFZ in Firma

Themengebiet: Abschreibungen
Schlagworte: Einlage, Sonderabschreibung, Umsatzsteuerfrei, PKW,

Hallo,

seit 01.11.2009 habe ich eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen. Derzeit bin ich Umsatzsteuerbefreit. Das Fahrzeug wird mehr als 50% geschäftlich genutzt, ist daher in den Betrieb hereinzunehmen. Gekauft habe ich es lt. Rechg. am 01.12.2008 für netto 21732,45/brutto 25861,62 (ohne Zulassung etc.).
Wie kann/muss bewertungstechnisch das Fahrzeug in den Betrieb genommen werden. Welche Sonder-/Abschreibungen kann ich ansetzen?

 

Antwort

Antwort von
Heinz-Hermann Ufer
am 18.11.2009

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Die Einlage des PKWs erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten.
Da sie umsatzsteuerbefreit sind, ist der Bruttopreis zu nehmen.

Zur Ermittlung der Anschaffungskosten werden alle Kosten hinzugerechnet, um das Fahrzeug in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählen neben dem Kaufpreis auch die Zulassungskosten.

Bei der Einlage eines Wirtschaftsgutes sind die Anschaffungskosten um die Abschreibung zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Einlage entfallen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S 2 EStG). Die auf diesem Zeitraum entfallende Abschreibung dürfen Sie nicht als Betriebsausgabe abziehen.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines PKWs beträgt nach amtlicher AfA-Tabelle 6 Jahre.

Als Abschreibungsmethode ist die lineare Abschreibung zulässig.

Die sogenannte degressive AfA (AfA = Abschreibung bzw. Abkürzung für „Absetzung für Abnutzung“) dürfen Sie nicht in Anspruch nehmen, da Sie den PKW nicht nach dem 31.12.2008 angeschafft haben. Die lineare Abschreibung ist in Ihrem Fall ohnehin günstiger, da Sie hiermit bis zur Einlage weniger AfA Volumen verlieren.

Bei einem Kaufpreis von 25.861,62 Euro hat der PKW einen Einlagewert von 21.910,54 Euro zum 01.11.2009.

Zur Erläuterung: 25.861,62 Euro Kaufpreis / 6 Jahre Nutzungsdauer
= 4.310,27 Euro AfA pro Jahr
Für 11 Monate bis zur Einlage zum 01.11.2009 = 3.951,08 Euro
Einlagewert = 21.910,54 Euro
Abschreibung 2009 = 4.310,27 Euro für 2 Monate = 718,37 Euro
Buchwert zum 31.12.2009 = 21.192,17 Euro.
Danach schreiben Sie das Fahrzeug mit 4.310,27 Euro ab bzw. im letztem Jahr der Nutzungsdauer mit dem Restwert bis auf einen Erinnerungswert von 1,00 Euro ab.

Eine Sonderabschreibung dürfen Sie leider nicht in Anspruch nehmen, da das Fahrzeug im Jahr der Anschaffung und den Folgejahren nicht ausschließlich oder fast ausschließlich (Min. 90 %) betrieblich genutzt worden ist, § 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 19.11.2009

 
Nachfrage zur Sonderabschreibung:
Bis zum Beginn der freiberuflichen Tätigkeit war die Nutzung des Fahrzeuges rein privat. Ab Beginn ist die Nutzung nach derzeitigen Stand (Fahrtenbuch) mehr als 90% betrieblich. Ergibt sich hier doch noch eine Möglichkeit?

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Heinz-Hermann Ufer
am 19.11.2009

 
Sehr geehrte/r Fragesteller,

leider nein. Die Sonderabschreibung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Wirtschaftsgut (PKW) im Jahr der Anschaffung und im darauf folgenden Wirtschaftjahr in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wirt.

Es scheitert von daher an die nicht durchgängige betriebliche Nutzung von mindestens 90 % und daran, dass der PKW zum Zeitpunkt der Anschaffung kein Betriebsvermögen war.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Bewertung

Bewertung
als Grafik

mit 5 Sternen bewertet
 

Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung

Ihre Frage ist nicht dabei?Alle Fragen zum
Thema anzeigen
Eigene Frage
stellen