Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
2 Jahren
5 Monaten
25 Tagen
Einsatz:40,00
Ausbildungsfreibetrag und Dauer der Fremdunterbringung
Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: anteilig, Schulkosten, private Berufsfachschule, Ausbildungsfreibetrag, Fremdunterbringung,
Meine Tochter (20 J) macht seit Februar diesen Jahres ihre erste Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule. Gegenwärtig wohnt sie noch bei uns, ab 01. Januar 2010 nimmt sie sich ein Zimmer nahe der Schule (andere Stadt)
1.) Steht mir noch für 2009 der Ausbildungsfreibetrag zu, wenn sie noch im Dezember umzieht?
2.) Wenn ja, wieviel:
a) anteilig ab Schulbeginn?
b) anteilig Fremdunterbringung?
3.) Kann ich die Schulkosten ihrer privaten Berufsfachschule absetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Frage 1:
Der Ausbildungsfreibetrag steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Tochter auswärtig untergebracht ist. Solange Ihre Tochter noch zu Hause wohnt, kann dieser nicht gewährt werden.
Frage 2:
Der Ausbildungsfreibetrag beträgt jährlich 924 €. Ab Schulbeginn gibt es für Ihre Tochter keinen Ausbildungsfreibetrag, jedoch für den Monat Dezember, wenn sie auswärtig untergebracht wird. Es wäre also mit einem Betrag von 77,- Euro ab der Fremdunterbringung zu rechnen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 33a Abs. 2 Einkommensteuergesetz.
Frage 3:
Die Schulkosten können Sie als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG geltend machen (Siehe Anlage Kind 2008, Zeile 44). Es werden 30 % des Entgelts, das Sie für den Schulbesuch Ihrer Tochter aufwenden, berücksichtigt.
Dies setzt voraus, dass es sich bei der privaten Berufsfachschule um eine Schule handelt, die zu einem allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul- oder Berufsabschluss führt.
Weiterhin muss dieser Abschluss von dem zuständigen inländischen Ministerium eines Landes, von der Kultusministerkonferenz der Länder oder von einer inländischen Zeugnisanerkennungsstelle anerkannt sein.
Ob diese Voraussetzungen für die Schule vorliegen, können Sie sicherlich dort erfragen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
27.11.2009
Beinhaltet der Ausbildungsfreibetrag auch die Unterkunftskosten(Nettomiete) oder kann diese gesondert angegeben werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in:
Alle Kosten, auch die Miete, sind leider ebenfalls mit dem Ausbildungsfreibetrag abgegolten.
Es kam die Frage auf, ob die Familienförderung für Kinder in Ausbildung verfassungswidrig sei.
Grundlage war eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des FG Rheinland-Pfalz v. 21. 6. 2007 - 4 K 2094/03.
Diese Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH mit Beschluss v. 29. 8. 2008 - III B 115/07 als unbegründet zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit Beschluss v. 21. 10. 2009 die eingereichte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Siehe BVerfG, Beschluss v. 21. 10. 2009 - 2 BvR 2402/08.
Von daher bleibt es leider beim Ausbildungsfreibetrag von max. 924,00 Euro pro Jahr.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Bewertung
der Antwort
Danke für die schnelle und genaue Antwort.
Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung