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8 Monaten 12 Tagen

Einsatz:70,00€

 
 

Nichtanerkennung von Unterhaltszahlung

Themengebiet: Steuerbescheid
Schlagworte: Unterhalt, Unterhaltserklärung der Mutter, Ausland, Guinea,

Ich habe Unterhaltsleistungen an die Eltern, die in Guinea leben, mittels Überweisungen an den Bruder getätigt, da die Eltern kein eigenes Konto besitzen - und die Überweisungen durch Western Union sehr teuer sind.
Der Nachweis für das FA wurde durch die Bank-
überweisungen, sowie das vollständig ausge-
füllte Formblatt UNTERHALTSERKLÄRUNG (Bedürftigkeit bestätigt durch die dortige Gemeindeverwaltung) erbracht.
Heute erhielt ich den Bescheid für 2008 und die Unterhaltsleistungen wurden lapidar ge-
strichen mit der Begründung: konnten nicht
berücksichtigt werden, da die unterhaltene
Person nicht Empfänger der Überweisungen war.
Von dieser Regelung hatte ich keine Kenntnis!
Möchte den Bescheid anfechten, da ich die
Gründe für die Übermittlung des Geldes durch
den Bruder dem FA bei der Abgabe schon darge-
legt habe. Ist die Nichtanerkennung seitens
des FA rechtens?
Besten Dank für eine baldige Antwort, damit
ich die Einspruchsfrist wahren kann.

 

Antwort

Antwort von
Heinz-Hermann Ufer
am 30.12.2009

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Übergeben Sie Geld persönlich, ist der Nachweis der Geldübergabe schwierig zu erbringen:

• Sie müssen die Abhebung von Ihrem Konto nachweisen (Herkunft des Geldes).
• Zusätzlich benötigen Sie eine Empfangsbestätigung für jede einzelne Zahlung.
• Außerdem müssen Sie immer die Reise nachweisen (auch die Familienheimfahrten).
Als Belege kommen infrage Flugscheine, Fahrkarten, Tankquittungen, Reisestempel, Visa usw. Seit 2007 dürfen zwischen Abhebung und Übergabe des Geldes höchstens zwei Wochen liegen.

Die Empfangsbestätigung müssen Sie sich direkt bei Übergabe des Geldes ausstellen lassen.

Nachträgliche oder mehrere Zahlungen zusammenfassende Bestätigungen werden nicht anerkannt! Folgende Angaben müssen ersichtlich sein:
• Ihr Name und Ihre Anschrift,
• der Name und die Anschrift des Empfängers,
• Ort und Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift des Empfängers und
• der genaue Zeitpunkt der Geldübergabe.

Nicht anerkannt wird eine Geldübergabe durch einen Dritten, wie in Ihrem Fall durch den eigenen Bruder.

Ausnahme: Die Situation im Wohnsitzstaat lässt keinen anderen Zahlungsweg zu (z.B. in Krisengebieten). Dann müssen Sie die Identität der Boten (Name und Anschrift), den genauen Reiseverlauf, die Herkunft des Geldes im Inland und jede einzelne Station bis zur Übergabe an die unterstützte Person nachweisen.

Tipp:

Legen Sie gegen Ihren Bescheid Einspruch ein und begründen Sie, dass Ihre Eltern kein eigenes Konto haben und Sie sich die Reise ggf. finanziell nicht erlauben konnten. Weiterhin sollten Sie auf jeden Fall eine Empfangsbestätigung der Mutter vorlegen und sich entschuldigen, dass Sie von der Neuregelung nichts wussten und Sie sich für die Zukunft daran halten werden.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

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