Elterngeldstelle erkennt Steuerklassenwechsel nicht an
Themengebiet: Elterngeld
Schlagworte: Steuerklasse,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem mit der Elterngeltstelle. Diese hat den Wechsel der Steuerklassen von 3/5 auf 5/3 nicht anerkannt und die Berechnung des Elterngeldes fiktiv vorgenommen, als ob bei meiner Frau weiterhin die LSt.Klasse 5 maßgeblich wäre. Die telefonische Begründung war, dass es vernünftigerweise keinen Grund für den Steuerklassenwechsel gab. Meine Frage ist:
"Gibt es in der Zwischenzeit hierfür ein Urteil, ob der Wechsel der Steuerklasse anerkannt werden muss?"
Ich habe in der Zwischenzeit Einspruch (ohne Anführung von Gründen) gegen den Bescheid eingelegt. Was empfehlen Sie mir?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Leider ist uns kein Verfahren zu diesem Thema bekannt, sodass ich Ihnen nur Hinweise geben kann:
Die Behörde darf Ihre Steuerklassenwahl nicht einfach so ignorieren, sondern nur, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist. Sofern Sie einen anderen als das Elterngeld betreffenden Grund für diese Steuerklassenwahl haben, muss die Behörde das geschehen lassen.
Selbst wenn Sie keine Argumente in der Hand haben und die Behörde Ihnen Rechtmissbrauch unterstellt, ist fraglich, ob die Behörde die ungünstigste Steuerklassenkombination unterstellen darf anstatt von der Kombination VI/VI auszugehen. Leider ist uns auch hier kein Verfahren bekannt.