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Einsatz:60,00€

 
 

Sozialversicherungsbeiträge bei 50%BAT IIa und Kleinunternehmertum

Themengebiet: Selbstständige
Schlagworte: Kleinunternehmer, Selbständige Tätigkeit, nichtselbständig, Krankenkassenbeitrag,

Guten Tag,

die Situtation:
Ich bin mit einer befristeten halben Stelle (BAT IIa) als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt. Hier werden die üblichen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Zusätzlich arbeite ich "nebenher" als Freiberufler-Ingenieur. Ich biete Schulungen, allgemeine technische Beratung und Programmiertätigkeit an. Ich verfüge über mehrere Kunden, die 5/6 Regelung zieht also nicht.
Zu Anfang lagen die BAT Einkünfte deutlich über den freiberuflichen, mittlerweile liegen beide Einkunftsquellen in der gleichen Größenordnung bzw. fürs letzte Jahr drohen die freiberuflichen Einkünfte die BAT-Einkünft zu übersteigen.

Die Fragen:
1. Müssen für alle meine freiberuflichen Tätigkeiten Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden?
2. Wenn ja, gibt es eine Konstellation die Beiträge zu "optimieren"?

Besten Dank und Gruß

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 13.01.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Obwohl dies keine steuerrechtliche Frage im eigentliche Sinne darstellt, versuchen wir nachfolgend kulanterweise die Frage zu beantworten:

Mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unterliegen die Einkünfte aus der Angestelltentätigkeit weiterhin der Sozialversicherungspflicht. Hinsichtlich der Krankenversicherung erstreckt sich die Beitragserhebung auch auf die selbständige Tätigkeit, d.h. Sie müssen die weiteren Einkünfte auch zum Zwecke der Beitragsermittlung angeben. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um die freiberufliche Tätigkeit anzugeben. Den weiteren Beitrag neben der einbehaltenen Beträge aus dem Angestelltenverhältnis müssen Sie dann eigenverantwortlich an die Krankenkasse zahlen.

Auf die Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge haben Ihre freiberuflichen Einkünfte jedoch keine Auswirkung.

Anders wäre es hinsichtlich der Krankenversicherung, wenn die selbständige Tätigkeit deutlich überwiegen würde. Dann könnten Sie sich in der Krankenversicherung von der Pflichtversicherung befreien und nur noch freiwillige Beiträge abführen. Welche Variante in Ihrer persönlichen Situation günstiger ist, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.


Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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