Ausgabeaufschlag von Zinsanleihen
Themengebiet: Kapitalvermögen
Schlagworte: Anleihe, Speklationsverluste, Stufenzinsanleihe, Steuerpflichtige Einkünfte,
Kann man als Privatperson den Aufgabeaufschlag einer Stufenzinsanleihe (Commerzbank) als Verlust steuerlich geltend machen und wenn ja, an welcher Stelle der Einkommenssteuerklärung?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Da es sich bei der von Ihnen geschilderten Anlageform um eine sicherheitsorientierte Stufenzins-Anleihe ( Einzahlung 100 % = Rückzahlung 100 % ) handelt und Sie keine Kursgewinne oder Kursverluste erzielen, ist der von Ihnen gezahlte Ausgabeaufschlag
steuerlich nicht abzugsfähig.
Ihr Frag-Steuertipps-Team