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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
2 Jahren 24 Tagen

Einsatz:50,00€

 
 

Ausgabeaufschlag von Zinsanleihen

Themengebiet: Kapitalvermögen
Schlagworte: Anleihe, Speklationsverluste, Stufenzinsanleihe, Steuerpflichtige Einkünfte,

Kann man als Privatperson den Aufgabeaufschlag einer Stufenzinsanleihe (Commerzbank) als Verlust steuerlich geltend machen und wenn ja, an welcher Stelle der Einkommenssteuerklärung?

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 19.01.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Da es sich bei der von Ihnen geschilderten Anlageform um eine sicherheitsorientierte Stufenzins-Anleihe ( Einzahlung 100 % = Rückzahlung 100 % ) handelt und Sie keine Kursgewinne oder Kursverluste erzielen, ist der von Ihnen gezahlte Ausgabeaufschlag
steuerlich nicht abzugsfähig.


Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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