Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
2 Jahren
20 Tagen
Einsatz:50,00
Hinzuverdienstgrenze
Themengebiet: Renten und Pensionen
Schlagworte: Selbständigkeit, Hinzuverdienst, Renten, Altersteilzeit, Minijob,
Als 60 jähriger Neu-Rentner nach Altersteilzeit frage ich mich, wie die Hinzuverdienstgrenze ausgelegt wird. Einnahmen von mehr als 400€/Monat führen zu Rentenkürzungen.
Wird das bei mir mit Gewerbeanmeldung nach der Gewinn&Verlustrechnung im Jahresmittel auf den Monat bezogen.(Steuerbescheid)
Oder muss ich zwangsläufig das Gewerbe abmelden, da nur von Einnahmen und nicht von Ausgaben die Rede ist ?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ein Minijob bis 400€ im Monat bleibt für Arbeitnehmer auch in Altersteilzeit steuerfrei. Die zu entrichtenden Steuern muss der Arbeitgeber leisten.
Bei einer Selbständigkeit werden Ihre Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit mit allen anderen Einkünften zusammengetragen. Die Einkünfte müssen versteuert werden, wenn Ihre Gesamteinkünfte (inkl. Renten) größer sind als der Grundfreibetrag.
Für die Besteuerung ausschlaggebend ist der Betriebsgewinn (Gewinn ist der Unterschiedsbetrag von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben).
§ 5 III ATG:
(3) Der Anspruch auf die Leistungen ruht während der Zeit, in der der Arbeitnehmer neben seiner Altersteilzeitarbeit Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten ausübt, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreiten oder auf Grund solcher Beschäftigungen eine Entgeltersatzleistung erhält.
Demnach ist ein Hinzuverdienst aus selbständiger Tätigkeit mit dem eines Minijobs(400€-Job) gleichgestellt. Der Hinzuverdienst ist der Betriebsgewinn (Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben).
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
25.01.2010
Guten Morgen !
Die Antwort bezieht sich auf Altersteilzeit.
Dies e habe ich jedoch hinter mir und bin nunmehr Rentner. Gelten da die gleichen Voraussetzungen ? Der Antwort entnehme ich, dass eine monatliche Gewinn&Verlustrechnung zu erstellen ist, trifft das zu oder wird ein Jahresmittel zugrundegelegt?
Danke im Voraus
Da Sie nun Rentner sind, dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen. Es gelten keinerlei Beschränkungen. Weiterhin muss auch keine Meldung zu einer gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Für die Rentenversicherung benötigen Sie auch keine Gewinn und Verlustrechnung.
Aus steuerlicher Sicht gelten die oben aufgeführten Regelungen auch nach Altersteilzeit bei Bezug der Regelrente. Nur der "Minijob" bleibt steuerfrei. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (selbständiger Tätigkeit) müssen mit Ihrem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden. Bezugsgröße ist der Betriebsgewinn im Kalenderjahr. Eine Gewinn und Verlustrechnung brauchen Sie deshalb nur für das betreffende Jahr aufzustellen und nicht monatlich.
Bewertung
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