Abwrackprämie
Themengebiet: Umsatzsteuer
Schlagworte: Eigenverbrauch, Anschaffungskosten, PKW, Vorsteuerabzug,
Kann die Umsatzsteur eines privat gekauften, aber z. T. gewerblich genutzten PKW´s anteilig in der Umsatzsteuererklärung des Gewerbes angegeben werden?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ein angeschafftes Fahrzeug, das Sie sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische (private) Zwecke nutzen, kann – unabhängig von der ertragsteuerlichen Behandlung – dem Unternehmen zugeordnet werden. Voraussetzung für die Zuordnung ist eine unternehmerische Nutzung zu mindestens 10 % (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Maßgebend ist hier das Verhältnis der Kilometer der unternehmerischen Fahrten zu den Jahreskilometern des Fahrzeugs. Wenn danach die 10%ige Mindestnutzung für unternehmerische Zwecke erreicht wird, kann das Fahrzeug dem Unternehmen zugeordnet werden. Bei sog. Alleinfahrzeugen bei einer nebenberuflichen Unternehmertätigkeit wird regelmäßig davon ausgegangen, dass diese Fahrzeuge zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt werden. Hier muss dem Finanzamt gegenüber eine entsprechende Nutzung nachgewiesen werden.
Wenn Sie das Fahrzeug zulässiger weise insgesamt Ihrem Unternehmen zugeordnet haben, können Sie die auf die Anschaffungskosten und Unterhaltskosten des Fahrzeugs entfallenden Vorsteuerbeträge abziehen. Die nichtunternehmerische Nutzung unterliegt unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG als unentgeltliche Wertabgabe der Besteuerung.
Ihr Frag-Steuertipps-Team