Monatliche Geldgeschenke
Themengebiet: Erbschaftsteuer
Schlagworte: Schenkung, Freibetrag, Erbschaftssteuer, Geldgeschenk,
Sachverhalt:
Ich und meine Frau sind Rentner. Wir überweisen monatlich an unsere beiden Söhne je 200 Euro als Geldgeschenk. Zweck: Für Schulunterrichtsgebühr und Beiträge für Sportvereine der Enkel.
Frage:
Müssen unsere Söhne diese Geldgeschenke in der Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo und wie? Gibt es eine Grenze?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die monatlichen Zuwendungen unterliegen der Schenkungssteuer.
Mit der Schenkungsteuer wird jede unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden besteuert. Für die Schenkungsteuer gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Erbschaftsteuer. Für beide Steuerarten gilt von daher auch das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Bei Schenkungen gilt ein Freibetrag von 400.000 € pro Kind bzw. 200.000 € pro Enkelkind. Bei monatlichen Schenkungen werden alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Dies bedeutet auch, dass nach Ablauf von 10 Jahren der Freibetrag neu in Anspruch genommen werden darf.
Daher müssen Ihre Kinder ein Geldgeschenk in dieser Höhe auch nicht versteuern. Eine Angabe der Schenkung in der Steuererklärung ist nicht erforderlich.
Ihr Frag-Steuertipps-Team