AfA für Geschäftswagen
Themengebiet: Selbstständige
Schlagworte: Sonderabschreibung, § 7g ESTG, Anschaffung PKW, AfA,
Ich war bis Ende 2009 Angestellter. Jetzt bin seit 4.01.2010 Selbständig und arbeite freiberuflich als IT-Berater. Ich habe mir am 28.12.2010 einen Geschäftswagen angeschafft, den ich zu über 90% beruflich nutzen werde. Im Dezember 2009 lag die berufliche Nutzung sogar bei 100%.
Frage:
was kann ich für 2009 steuerlich als AfA ansetzen ?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass Sie den PKW am 28.12.2009 angeschafft haben.
Lineare Abschreibung:
Machen Sie in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung für 2009 als vorweggenommene Betriebsausgaben 1/12 von 1/6 der Nettoanschaffungskosten Ihres PKWs geltend.
Zur Erläuterung:
Die Nutzungsdauer nach der amtlichen AfA Tabelle beträgt für einen PKW 6 Jahre. Da Sie den PKW im Dezember angeschafft haben, dürfen Sie nur für einen Monat den Jahresbetrag der AfA in Anspruch nehmen (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Kleinunternehmer:
Sofern Sie umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) behandelt werden, gehen Sie für die AfA Berechnung vom Bruttowert des PKWs aus.
Degressive Abschreibung:
Als Alternative haben Sie die Möglichkeit die Abschreibung nach fallenden Jahresbeträgen zu bemessen (Sogenannte degressive AfA).
Hier durch können Sie im ersten Jahr 25% Ihrer Anschaffungskosten und hiervon wieder 1/12 als AfA geltend machen (§ 7 Abs. 2 EStG).
Sonderabschreibung:
Zusätzlich zur linearen oder degressiven AfA können Sie grundsätzlich eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 im Kalenderjahr 2009 in Höhe von 20% der Anschaffungskosten geltend machen.
Der PKW muss dann allerdings noch dieses Jahr zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden, § 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG.
Den Abschreibungsbetrag der Sonder-AfA können Sie auch auf 5 Jahre verteilen, § 7g Abs. 5 EStG.
Ihr Frag-Steuertipps-Team