Betr.: Handwerkerleistungen im Privathaushalt
Themengebiet: Handwerker, Haushaltshilfen
Schlagworte: Handwerkerrechnung, Steuerersparnis, Haushaltsnahe Handwerkerleistungen, Einkommenssteuererklärung,
Laut Steuertipps [3d/2(1)] ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer bei Handwerkerleistungen um 1200,- €, aber höchstens um 20% meiner Aufwendungen. Meine Frage: gilt diese 20% Grenze auch bei Beträgen, die niedriger als 1200,- € sind? Beispiel: ich hatte Schornsteinfeger-Gebühren in Höhe von 25,- € eingereicht, berücksichtigt wurden vom Finanzamt lediglich 5,- €, das entspricht den 20%. War dies korrekt? Vielen Dank für die Antwort!
Freundliche Grüße
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Finanzamt die Steuerersparnis bzgl. Ihrer Schornsteinfegerrechnung korrekt ermittelt hat.
Die ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer beträgt 20 % des tatsächlich gezahlten Arbeitslohns.
Ihr Frag-Steuertipps-Team