Steuersatz
Themengebiet: Umsatzsteuer
Schlagworte: Schriftsteller, ermäßigter Steuersatz, Autor, Umsatzsteuer,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin als Autor tätig und erstelle wissenschaftliche Texte für verschiedene Auftraggeber. Nach Erstellung lasse ich die Texte den Auftraggebern zukommen und übertrage ihnen die Nutzungsrechte.
Welchen Umsatzsteuersatz muss ich in meinen Rechnungen (ich bin umsatzsteuerlicher Unternehmer)ausweisen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich unterliegen alle Umsätze dem »Regelsteuersatz«. Er beträgt
ab dem 1.1.2007 19 % bzw.
bis zum 31.12.2006 16 %.
Bestimmte Umsätze sind jedoch begünstigt durch den »ermäßigten Steuersatz«, der 7 % beträgt (§ 12 Abs. 1 und 2 UStG, Anlage zu § 12 Abs. 2 UStG). Die wichtigsten ermäßigten Umsätze sind
der Verkauf von
Lebensmitteln mit Ausnahme von zum Beispiel Säften, Alkohol, dem »Verzehr an Ort und Stelle«, etwa in einem Restaurant,
Büchern, Zeitungen usw. (Erzeugnisse des Buchhandels und von Druckereien),
Kunstgegenständen und Sammelstücken, zum Beispiel Gemälde oder Zeichnungen;
Leistungen von Zahntechnikern, gleichartige Leistungen von Zahnärzten;
Aufführungen von Theatern, Orchestern, Chören und Museen;
Übertragung von Urheberrechten. Das kommt in Betracht für Schriftsteller, Journalisten, Pressedienste, Grafiker, Designer, Cartoonisten, Pressezeichner, Karikaturisten, Bildberichterstatter, Kameramänner, Übersetzer usw.
Wenn Sie als Autor wissenschaftliche Abhandlungen erstellen, kommen Sie in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes von 7% (vgl. BMF-Schreiben vom 12.05.1982 - BStBl. 1982 I. 540), ansonsten unterliegen Sie grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19%.
Ihr Frag-Steuertipps-Team