Erbschafts- u. Schenkungssteuer für Geldvermögen
Themengebiet: Erbschaftsteuer
Schlagworte: Schenkung, Lebensversicherung, Erbschaft, Gütergemeinschaft,
seit der Heirat in Gütergemeinschaft lebend,jeder Ehegatte hat eigene Bankkonten wobei der andere Ehegatte eine uneinge-schränkte Kontovollmacht für das Konto des anderen besitzt. Werden im Falle des Todes eines Ehegatten von den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit für die letzten 10 Jahre als Schenkung angerechnet?
Ferner besteht eine Lebensversicherung wobei die versicherte Person nicht der VN sondern der andere Ehegatte ist. Im Erlebensfall wird die Vers.-Summe nicht an den Vers.-Nehmer sondern an den anderen Ehegatten ausbezahlt. Wird diese Auszahlung als Schenkung angesehen.Abschluss der Vers. 1984.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Zunächst bitten wir die verspätete Beantwortung zu entschuldigen.
In der Sache verhält es sich so, dass grundsätzlich bei gemeinsamen Konten bei Ehegatten davon ausgegangen wird, dass das vorhandene Guthaben den Ehepartnern hälftig zuzurechnen ist. Hiervon könnte die Finanzverwaltung nur dann abweichen, wenn die jeweiligen Einzahlungen der Berechtigten in einem krassen Missverhältnis stehen, d.h. wenn ein Partner wesentlich mehr zu dem Guthaben beigesteuert hat als der andere. Andererseits ist dann natürlich auch die gesetzliche Unterhaltspflicht zu beachten, so dass es in der Regel bei dem Grundsatz bleiben wird, dass das Guthaben hälftig zu teilen ist.
Nach Ihren Schilderungen handelt es sich bei der Lebensversicherung um einen Vertrag zugunsten Dritter, d.h. in einem Erbfall handelt es sich bei der Auszahlungssumme um einen steuerpflichtigen Erwerb, der bei der Ermittlung des Gesamterbes mit zu berücksichtigen ist.
Ihr Frag-Steuertipps-Team