GbR Gründung
Themengebiet: Buchführung/Gewinnermittlung
Schlagworte: GbR, Gesellschaft, Gewinnverteilung, Beteiligung,
Wir sind zwei bisher seperat auftretende Partner (beide freiberufliche selbständige Tätigkeit) und wollen künftig als GbR auftreten. In den uns vorliegenden GbR-Musterverträgen richtet sich die Gewinnbeteiligung immer nach dem Verhältnis der Einlagen (bestehend aus Sach- und Kapitaleinlagen). Der Ältere von uns beiden bringt relativ viele Sachwerte ein. Die Gewinnverteilung würden wir aber gerne sehr frei gestalten. Ist es zwingend notwendig, dass der Jüngere dann entspr. der angestrebten Aufteilung des Gewinnes Kapitaleinlagen erbringt? Wir haben gehört, dass ohne diesen Ausgleich des Jüngeren Schenkungssteuer fällig werden könnte.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Es ist zivilrechtlich möglich, die Gewinnverteilung unabhängig von der Beteiligungsquote zu bestimmen. In Ihrem Fall könnte unseres Erachtens die Ungleichbehandlung damit begründet werden, dass die Kapitalbeteiligung unterschiedlich ist, die Tätigkeit für die Gesellschaft jedoch gleich ausgestaltet ist. Aus diesem Grunde könnte die Gewinnverteilung 50/50 lauten. Allerdings ist zu beachten, dass bei einem Anwachsen von stillen Reserven in der GbR auch nach Jahren die ungleiche Beteiligungsquote bestehen bleibt, d.h. nach Jahren wird bei einer Auseinandersetzung eine ungleiche Verteilung vorgenommen werden müssen. Wird dies jedoch befolgt, besteht u.E. kein schenkungssteuerliches Problem.
Ihr Frag-Steuertipps-Team