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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
7 Monaten

Einsatz:50,00€

 
 

Versorgungsfreibetrag

Themengebiet: Lohn und Gehalt
Schlagworte: Lohnabzug, Bürgerentlastungsgesetz, Wegfall, Versorgungsfreibetrag,

Ich beziehe neben der gesetzlichen Rente Versorgungsbezüge von einer betrieblichen Unterstützungskasse seit 2001.
Bis Dezember 2009 wurde der Versorgungsfreibetrag in Höhe von 325 € monatlich bei der Lohnsteuerfestsetzung berücksichtigt.
Im Januar 2010 war bei gleichem Bruttoentgelt die Steuerbelastung wesentlich höher. Eine Nachfrage bei der Unterstützungskasse wurde von dieser mit dem Hinweis auf das Bürgerentlastungsgesetz beantwortet, das in Einzelfällen zu einer höheren Steuerbelastung führen soll.
Nachdem ich die pauschale Entlastung durch die erhöhte Absetzung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge errechnet und vom Bruttoentgelt abgezogen hatte, ergab sich über die allgemeine Monatssteuertabelle tatsächlich die erhöhte Lohnsteuer.
Aber wo war der Versorgungsfreibetrag geblieben?
Eine erneut Nachfrage bei der Unterstützungskasse ergab, das der Versorgungsfreibetrag weggefallen wäre, weil ich keine Rentenversicherungsbeiträge entrichten würde.
Ist der Versorgungsfreibetrag tatsächlich ab 2010 durch das Bürgerentlastungsgesetz weggefallen? Oder wird er lediglich von der Unterstützungskasse nicht mehr berücksichtigt, sondern muss über die Einkommensteuerklärung nachträglich geltend gemacht werden?

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 12.02.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Unseres Erachtens ist der Versorgungsfreibetrag nicht durch das Bürgerentlastungsgesetz weggefallen. Wenn Ihre Unterstützungskasse diesen Freibetrag entgegen der Regelungen in § 39 b Einkommensteuergesetz nicht mehr berücksichtigt, können Sie dies durch die Einkommensteuerveranlagung wieder kompensieren.


Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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