Steuerliche Behandlung thesaurierender Fonds
Themengebiet: Aktiengewinne und -verluste
Schlagworte: Zinsen und Dividenden, Fonds,
Bei thes. Fonds wird pro Jahr ein thesaurierter Betrag zur Versteuerung ausgewiesen. Beim Verkauf wird jedoch nochmal ein Betrag von ca.25% des Verkaufswerts - egal ob mit Gewinn oder Verlust verkauft wurde - der Kest unterworfen.(gemäß § 5 InvStG ev §6 ). Das heißt: Es wurde der jährliche Ertrag versteuert und nochmal ein Teil meines angelegten Geldes (nicht eines Ertrags! Kann ich das bei der Steuererklärung gegenrechnen mit dem Gewinn/Verlust, den ich mit dem Fonds über die Laufzeit erzielt habe? Seit wann gilt das? Früher hat man den Gewinn eines Rentenfonds am Ende bei Verkauf versteuert und beim Aktienfonds nur den Dividendenanteil, der Rest war Spekulationsgewinn nach 12 Monaten. Was ist ein intransparenter Fonds steuerlich gesehen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Tatsächlich kann es bei intransparenten (andere Formulierung: nichttransparenten) Fonds zu einer Steuermehrbelastung kommen. Nach § 6 InvStG sind bei Verkauf neben der Zwischengewinne 70% des Mehrbetrags als steuerlich zugeflossene Ausschüttung anzusetzen, der sich zwischen dem ersten im Kalenderjahr und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis ergibt.
Bei steigenden Kursen im Verkaufsjahr führt dies zu einer Steuermehrbelastung. Aber auch bei stagnierenden bzw. fallenden Kursen kommt es zu einer zusätzlichen Steuerbelastung. Denn mindestens 6% des letzten Rücknahmepreises sind als steuerlicher Ertrag zu erfassen.
Die Steuermehrbelastung aus der Versteuerung der Rücknahmepreise ist definitiv. Die Versteuerung der in den Vorjahren erzielten Zwischengewinne kann bei der Einkommensteuerveranlagung korrigiert werden. Findet beim Verkauf eine Versteuerung von bereits in den Vorjahren versteuerten thesaurierten Erträgen statt (dies ist insbesondere bei ausländischen Investmentfonds der Fall die im Inland verkauft werden) dürfen diese Zwischengewinne von den Erträgen abgezogen werden.