Was ist bei einer Beteiligung an einer GmbH als Gesellschafter steuerlich absetzbar?
Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: Kapitalvermögen, Beteiligung, Gewerbebetrieb, Notarkosten,
Ich bin seit 01.01.2010 einer der 3 Gesellschafter einer Beteiligungs-GmbH, die 74 % der Anteile der GmbH hält, bei der ich beschäftigt bin. Für mich sind im Jahr 2009 folgende Kosten angefallen:
- Kauf von Geschäftsanteilen der Beteiligungs-GmbH
- Zahlung in die Kapitalrücklage der Beteiligungs-GmBH
- Notarkosten für Kauf von Anteilen der GmbH, bei der ich beschäftigt bin über die Beteiligungs-GmbH
- Notarkosten für den neuen Gesellschaftervertrag und die Namensumbenennung der Beteiligungs-GmbH
Welche Kosten kann ich wo in meiner Lohnsteuererklärung absetzen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Allgemein:
Da die GmbH eine selbständige juristische Person ist, unterliegt sie als solche auch dem Steuerrecht und hat im Rahmen der geltenden Vorschriften Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer sowie Vermögenssteuer abzuführen. Die Einkünfte der GmbH als solcher unterliegen demgegenüber nicht der Einkommensteuer. An deren Stelle tritt bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftssteuer. Unabhängig hiervon unterliegen die aus der Geschäftstätigkeit der GmbH resultierenden Einkünfte der Gesellschafter und des Geschäftsführers selbst der Einkommensteuer.
Die Ausschüttung von Gewinnanteilen einer GmbH an einen Anteilseigner gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs.1 EStG). Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt (§ 20 Abs.9 EStG).
Sowohl der Kauf von Geschäftsanteilen (Anschaffungskosten) als auch die Zahlung in die Kapitalrücklage der GmbH können erst bei Verkauf der Anteile einkommenssteuerlich geltend gemacht werden. Dann kürzen sie den Veräußerungsgewinn entsprechend (Verkaufserlös - Anschaffungskosten = steuerpflichtiger Gewinn/ Verlust). Dabei werden die Notarkosten für den Kauf von Anteilen der GmbH als Anschaffungsnebenkosten zu den Anschaffungskosten gerechnet. Anschaffungsnebenkosten sind vom Erwerber getragene Beurkundungskosten, Beratungskosten, Gutachtenkosten, Provisionen (BFH VIII R 67/77). Es handelt sich hierbei um jedoch nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 EStG) sondern um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften), wenn Sie zu mindestens 1 % am Kapital der GmbH beteiligt sind.
Ihr Frag-Steuertipps-Team