Versteuerung von Renten
Themengebiet: Renten und Pensionen
Schlagworte: Ertragsanteil, Witwenrente, Witwensplitting, Rentenbesteuerung,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage die die Versteuerung von Renteneinkünften betrifft.
Ich selbst bin Arbeitnehmer und habe Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Meine Ehefrau ist im Juni letzten Jahres verstorben und hatte Einkünfte aus einer Erwerbsunfähigkeitsrente.
Nach dem Tod meiner Frau erhielt ich 3 weitere Monate den Netto-Rentenbetrag des letzten Monats als Vorschusszahlung ausgezahlt.
Wie sind diese Einkünfte zu versteuern?
Nach Studium der AKA Steuertipps, sehe ich 3 Möglichkeit.
a) als 3 weitere normale Rentenzahlungen an meine Frau in Höhe des Bruttobetrages mit Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.
b) als meine Nebeneinkünfte in Höhe der Nettozahlungen (ohne KV- und PV-Anteil)
c) gar nicht, da es sich um eine Vorschusszahlung handelt, die mit späteren Einkünften meinerseits aus der Witwerrente verrechnet werden (können).
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Ertragsanteil der Rente wird mit Zufluss steuerpflichtig (§§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a)aa), 11 Abs. 1 EStG). Es ist der Bruttobetrag der Rente anzugeben (Ihre Alternative a).
Sofern später eine Saldierung bzw. Korrektur Ihrer Rente durchgeführt wird, so ist dies im Jahr der Korrektur zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass sowohl für das Jahr 2009 als auch 2010 die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllt sind. Im Jahr 2010 können Sie in der
Einkommensteuererklärung demnach ein sog. "Gnadensplitting" beantragen (§ 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG). Dies ist steuerlich vorteilhaft für Sie
Ihr Frag-Steuertipps-Team