Steuerschädlichkeit von abgetretener Lebensversicherung
Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: Steuerpflicht, Lebensversicherung, Einfamilienhaus, Darlehen,
Meine Kapital-Lebensversicherung wurde 2004 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von 12 Jahren.Die Versicherungssumme beträgt 100 TSD
Euro.2007 ist ein Darlehen für ein Einfamilienhaus (Eigennutzung) durch die LV
abgesichert worden.Betriebsausgaben und Werbungskosten werden nicht geltend gemacht.
Die LV fließt in die Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendung ein.
Ist die Abtretung steuerschädlich für die Zinsen und Ablaufleistung im Jahre 2016 ?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Lebensversicherung wird laut Sachverhalt nicht insoweit beliehen, dass mit den durch das Darlehen entstehenden Finanzierungskosten Werbungskosten oder Betriebsausgaben entstehen.
Daher liegt in diesem Fall keine steuerschädliche Verwendung vor. Erst wenn das sog. Lebensversicherungs-Policenfinanzierungsdarlehen
zur Erzielung von weiteren Einnahmen verwendet wird, liegt eine steuerschädliche Verwendung vor.
Ihr Frag-Steuertipps-Team