Arbeitszimmer
Themengebiet: Werbungskosten
Schlagworte: Bundesverfassungsgericht, Arbeitszimmer, BFH, Werbungskosten,
Ändert sich die Gesetzeslage zum Arbeitszimmer?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Leider steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) noch aus. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum häuslichen Arbeitszimmer rechnen Experten jedoch noch in 2010.
Nach dem aktuellen Gesetzeswortlaut können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur geltend gemacht werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Fraglich. Der BFH hat mit Beschluss vom 25. August 2009 (Az. VI B 69/09, in DStR 2009, 1950) ernstlich bezweifelt, ob diese erhebliche Abzugseinschränkung verfassungsgemäß ist.
Auf diesen Beschluss hat die Finanzverwaltung nunmehr im Sinne der Steuerzahler reagiert. Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) werden vom Fiskus nunmehr positiv beschieden, mit denen im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung eines Antrags auf Lohnsteuerermäßigung für Jahre ab 2009,
gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen für Veranlagungszeiträume ab 2009 oder
gegen Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungsjahre ab 2007
begehrt wird, den früheren maximalen Abzugsbetrag von 1.250 Euro zu erfassen.
Dieser Abzugsbetrag ist entsprechend der vor 2007 geltenden Rechtslage in Höhe der auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten - maximal aber 1.250 Euro - abziehbar, wenn
a) die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt oder
b) wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Die AdV kann auch zu einer vorläufigen Erstattung führen. Abzuwarten bleibt aber die Entscheidung des BVerfG im Hauptsacheverfahren. Sollte diese negativ für die Steuerzahler ausfallen, kann dieses zu einer zu verzinsenden Rückzahlung der vorläufig gewährten Steuererstattung führen, die aus der Berücksichtigung des Abzugsbetrags für ein häusliches Arbeitszimmer resultiert.
Ihr Frag-Steuertipps-Team