Vermietung an Angehörige
Themengebiet: Vermietung
Schlagworte: Zinsen, Finanzierungskosten, abgekürzter Zahlungsweg, Werbungskosten,
Ich bewohne eine Wohnung, die meinerTochter gehört. Bisher haben wir die Steuererklärung als verbilligte Vermietung ohne Probleme abgewickelt.
Mit dem Wechseln der Bank für das Hypo-Darlehen habe ich die gesamten Finanzierungskosten (Zinsen und Tilgung)als Ausgleich für eine Mietzahlung übernommen.
Wie kann meine Tochter jetzt die Angaben für die Anlage V gestalten?
Ich trage wie bisher die Nebenkosten wie für eine normale Vermietung.
Danke für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Unter der Berücksichtigung, dass Ihre Tochter weiterhin Eigentümerin der Immobilie ist und auch die Darlehensverträge auf den Namen Ihrer Tochter lauten, stellt die Zahlung an die Bank, die Sie für Ihre Tochter leisten, einen sog. abgekürzten Zahlungsweg dar. Folge ist, dass die Besteuerung ohne Berücksichtigung des abgekürzten Zahlungsweges erfolgen kann. Zunächst hat Ihre Tochter die gesamten Finanzierungskosten als Einnahme anzugeben, da dies letztlich einer Mietzahlung entspricht.
Demgegenüber können die Zinszahlungen als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Tilgungsanteil ist - ebenso wie bei Fällen ohne abgekürzten Zahlungsweg - steuerlich nicht abzugsfähig.
Voraussetzung ist hierfür natürlich, dass die durch Sie gezahlten "Mieten" betragsmäßig der Summe entsprechen, die einem Fremdvergleich der Miete standhalten.
Ihr Frag-Steuertipps-Team