Werbungskosten
Themengebiet: Werbungskosten
Schlagworte: Zinsen, Finanzierungskosten, Anteile, Kommanditgesellschaft,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie um die Beantwortung folgender Frage:
Ich habe mich bei der Premium Vermögensver waltungs AG als Kommanditist beteiligt mit einer Anlage von 60.000.--€ beteiligt. Hierfür habe ich eine Grundschuld aufgenommen, für die ich monatlich Zinsen bezahle. Kann ich diese als Werbungskosten ab setzen und wenn ja an welcher Stelle in der Einkommenssteuererklärung?
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Als Kommanditist sind Sie an einer Kommanditgesellschaft beteiligt. Der Gewinn der Kommanditgesellschaft wird einheitlich und gesondert festgestellt, d. h. die Gesellschaft gibt eine eigene Steuererklärung ab. Die Besteuerung der Einkünfte bzw. Berücksichtigung der zugewiesenen Verluste erfolgt letztlich auf Ebene des Kommanditisten, d. h. in Ihrer privaten Einkommensteuererveranlagung. Die Zinsen für die Grundschuld sind sog. Sonderbetriebsausgaben, die Ihnen als Kommanditist (Gesellschafter der Kommanditgesellschaft) entstanden sind. Eine Berücksichtigung ist nur im Rahmen der Steuererklärung der Gesellschaft, nicht in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung, möglich. Sie sollten sich an die Gesellschaft wenden und mitteilen, dass Ihnen Sonderbetriebsausgaben in Höhe der Zinsen entstanden sind. In der Regel fragen die Gesellschaften auch bei den Gesellschaftern an, ob Ihnen Sonderbetriebsausgaben entstanden sind.
Ihr Frag-Steuertipps-Team