Werbungskosten-Absetzen von Berufskleidung
Themengebiet: Werbungskosten
Schlagworte: Kosten der privaten Lebennsführung, Anzug, Berufskleidung, § 12 ESTG,
Da mein Chef verhindert war, wurde ich von diesem aufgefordert an einer offiziellen Übergabe von Gebäuden an den Nutzer teilzunehmen. Auf der Einladung war als Bekleidung Anzug vermerkt.
Da ich privat nie einen Anzug trage, somit auch keinen besitze, sah ich mich gezwungen mir für diesen Anlass einen Anzug zuzulegen (250 €).
Frage: Kann ich diesen Anzug als Werbungskosten absetzen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Bedauerlicherweise in diesem Fall ein Abzug als Werbungskosten nicht möglich. Gesetzgeber und Rechtsprechung vertreten die ständige Auffassung, dass bürgerliche Kleidung die allgemeinen menschlichen Bedürfnisse befriedigt. Dies bedeutet, dass ein Abzug nicht möglich ist (§12 EStG). Nur in bestimmten Fällen und bei bestimmter Kleidung, z. B. Uniformen, Bergarbeiterkleidung etc., ist ein Werbungskostenabzug möglich. Allein der Umstand, dass eine bestimmte bürgerliche Kleidung auf Grund dienstlicher Weisung getragen werden muss, macht die Kleidung noch nicht zur typischen Berufskleidung.
Ihr Frag-Steuertipps-Team