Ausländische Kapitalerträge, Anrechnung von Steuern
Themengebiet: Kapitalvermögen
Schlagworte: Quellensteuer, Kapitalertragsteuer, Rentenfonds, Anlage AUS,
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den österreichischen ZZ1- Rentenfonds (ISIN AT0000989090 / WKN 986462) wird in der Erträgnisaufstellung der Bank (2008) nur eine minimale anrechenbare Quellensteuer aufgeführt. Aber der Fonds ist in Österreich „endbesteuert“. In den Besteuerungsgrundlagen des elektronischen Bundesanzeigers für diesen Fonds wird im Anhang auf §34c „auf Anlegerebene“ hingewiesen.
Frage: Kann die in Österreich abgeführte Kapitalertragsteuer von 25% des Fondsertrags (vgl. Rechenschaftsbericht) auf meine Einkommensteuer angerechnet werden, wenn sie in Anlage AUS in Zeile 18 eingetragen wird?
Vielen Dank für eine Antwort.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Im Jahr 2008 fanden die Regelungen zur Abgeltungssteuer noch keine Anwendung. Ihre Kapitaleinkünfte unterliegen gem. §§ 1 Abs. 1 S. 2, 20 EStG i. V. m. Art. 10 und 11 DBA Deutschland/Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Eine Anrechnung bzw. ein Abzug der im Ausland abgeführten Quellensteuer ist gem. § 34c EStG möglich. Auf diese Weise wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Der Antrag auf Anrechnung wird in die Anlage AUS, Z. 18 eingetragen. Sollten Sie den Abzug der Steuer wünschen, so tragen Sie den Wert in die Anlage AUS, Zeile 12, ein. Es steht Ihnen frei, ob Sie die Anrechnung oder den Abzug der einbehaltenen Quellensteuer beantragen. Mit einem entsprechenden Steuerberechnungsprogramm können Sie die für Sie günstigere Alternative ermitteln.
Ihr Frag-Steuertipps-Team